Ja es ist schwer zu verstehen,
aber wenn die ganze Scheinwerfereinheit getauscht wird, gibt es kein Geld, zumindest lese ich es so in der angehangenen Mail.
Sehr geehrter Herr .....,
vielen Dank für Ihre offene Rückmeldung – ich kann Ihren Punkt absolut nachvollziehen.
Unsere Reparaturkostenversicherung ist ausdrücklich keine „Wundertüte“, sondern basiert ausschließlich auf den in den Versicherungsbedingungen konkret benannten Baugruppen. Es gibt keinen separaten, versteckten Leistungskatalog, den der Kunde nicht einsehen kann. Maßgeblich sind ausschließlich die AVB inklusive der dort aufgeführten versicherten Baugruppen.
Das bedeutet:
Versichert sind nur die Bauteile, die dort ausdrücklich genannt sind. Nicht aufgeführte Baugruppen gelten als nicht versichert. Genau aus diesem Grund haben wir Ihnen die Beleuchtung transparent erläutert.
Bei modernen Scheinwerfersystemen (z. B. LED- oder Matrix-LED-Einheiten) ist es häufig so, dass komplette Module als Einheit ersetzt werden. Versicherbar sind jedoch nur klar definierte elektrische oder mechanische Einzelbauteile – z. B. Steuergeräte oder Stellmotoren . Reine Leuchtmittel zählen nicht dazu.
Uns ist Transparenz wichtig. Wenn Sie möchten, können wir gerne konkret anhand eines Beispiels (z. B. Defekt Steuergerät Scheinwerfer vs. Defekt LED-Modul) durchgehen, was versichert wäre und was nicht. So haben Sie eine klare Entscheidungsgrundlage.
Mit besten Grüßen
Ihr Team von Garantie-Direkt