#1 - die Arrestzelle.
Gestern mit Frauchen auf Tour gewesen.
Ich bin zwischendurch kurz ausgestiegen, um beim Bäcker Brötchen zu holen.
Smartschlüssel und Handy hatte ich in der Hosentasche.
Bei der Rückkehr war die Holde leicht angesäuert, weil der Smart von innen nicht zu öffnen war, bzw. der Türöffner nicht reagierte.
Habe mir das heute in der Garage mal angesehen und mich einschließen lassen.
Der Türöffner ist gefühlsmäßig außer Funktion, weil es nicht klackt.
Aber in Wirklichkeit hat er bereits entriegelt und die Tür öffnet sich auf Druck von innen und mit dem Starten der Alarmanlage.
Also, bei einem unberechtigten Öffnen, Scheibe einschlagen und dann innen den Türöffner betätigen, macht die Alarmanlage Sinn.
Solange der Beifahrersitz belegt ist, könnte doch eine Unterscheidung getroffen werden, oder mache ich einen Denkfehler?