Also ich fände es eine geile Marketingidee mit Alleinstellungsmerkmal für Smart, wenn sie allen privaten Neukunden also minus Gewerbe- bzw. Dienstwagenkunden ein Rückgaberecht für 90 Tage einräumen würden.
Angesichts des miniskulen Marktanteils von Smart in D und der Tatsache, dass der wiederum kleine Anteil daran von privaten BEV Kunden nochmals die Zahl der möglichen Rückgaben reduzieren würde, kann das eigentlich nicht so arg teuer werden. Dazu noch eine Ausschlussregelung, d. h. kein Unfallschaden, keine übermäßige Nutzung und natürlich keine Veränderungen am Fahrzeug und eine faire, vom Kunden vor Rücknahme des Fahrzeugs zu zahlende Nutzungsentschädigung nach km und fertig ist die Laube.
Diese Marketingaktion, befristet für z. B. drei Monate Vertragsabschlüsse im Frühjahr 2025 würde bei der Journaille einschlagen und Selbstvertrauen von Smart in die eigene Marke und in die für Smart ggü, SmartEQ 42 und 44 ja völlig neu definierten Fahrzeuge signalisieren