Beiträge von Javiss

    Ich sehe das Problem noch wo anders:

    Rechtliche Einordnung: Das betrifft das AGB-Recht und das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 BGB).

    Bestimmtheitsgebot: Verträge müssen so klar formuliert sein, dass der Verbraucher weiß, worauf er sich einlässt. Wenn es im Kaufvertrag hieß „Premium-Konnektivität für 1 Jahr inklusive, danach kostenpflichtig“, ohne dass die späteren Kosten oder zumindest ein klarer Berechnungsmaßstab dafür genannt wurden, ist eine solche Klausel hochproblematisch bis unwirksam.


    Ja es war bekannt dass das Paket nur ein Jahr gilt

    Aber weder die Folgekosten noch der Umfang des Standard bzw. premium Paketes war den Kunden bei Vertragsabschluss vor 1/2/3 Jahren bekannt



    Dazu kommt:

    Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft: Du hast ein Fahrzeug mit der Serienausstattung „Sitzmemory“ bestellt und bezahlt. Wenn diese Funktion ohne ein angemeldetes Profil und ein mitgeführtes Smartphone technisch komplett unbrauchbar ist, fehlt dem Fahrzeug eine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit. Die gekaufte Hardware wird künstlich unbrauchbar gemacht.

    Nein weil Leasing und Hersteller nicht das gleiche ist.

    Aber Nachbesserung fordern

    Nachm 3 erfolglosen Versuch (Fristen beachten) vom Kaufvertrag zurück treten.

    Was haben die denn gemacht Netto + zu wenig Steuerausweis und dann den eigentlich korrekten Bruttobetrag ? Dann nur den Nettobetrag + ausgewiesene MwSt bezahlen. Den Rest kannst Du zurückbehalten bis eine korrkte Rechnung ausgestellt wurde. Die Differenz ist nämlich der Schaden welcher Dir entsteht wenn die Rechnung nicht korrigiert wird.

    Außerdem würde ich das FA des Rechnungsstellers informieren wenn die Rechnungen mit zu wenig USt-Ausweis ausstellen. Da freut sich die Steuerprüfung.

    Die haben zu viel MwSt abgebucht und wollen nicht die Rechnungen korrigieren. Ist nach nem Jahr aufgefallen (das prüft auch unser Steuerberater nicht mehr) nun sagen sie ist doch alles korrekt was wollen sie dennoch

    Ja in deren System

    Wir haben weder eine korrekte neue Rechnung (nun eine mit zu wenig MwSt) noch eine Korrektur der alten Rechnungen…

    Finanzamt weiß das schon ;)

    Sind auch im Rechtsstreit mit denen nachdem sie die falschen MwSt Rechnungen nicht korrigieren wollen, mehr abbuchen als sie in der letzten Dauer Rechnung angegeben haben (zugegeben der neue Betrag den sie abbuchen ist rechnerisch richtig, ich brauch als Firma halt ne Rechnung drüber), Wertminderung bei einem Hagelschaden geltend machen da ja deren Gutachten diese nicht ausschließt (es wird keine genannt), und und und.


    Auf die fristlose Kündigung haben sie bis heute nicht reagiert und schicken Mahnungen…


    Tja …

    Denkt dran

    Ohne Anmeldung keine Memory Funktion der Sitze da keine Profile … was einen erheblichen Mangel darstellt da dies als Serienausstattung beworben wird…

    Ohne Anmeldung geht doch auch die Sitzmemory nicht mehr oder hab ich das falsch in Erinnerung?

    Dann sind wir aber schon in einem Bereich der auch vor Gericht landen wird wenn man möchte.


    Du hast für die Funktion Sitz-Memory und Fahrerprofile bezahlt (bzw. diese mitgeleast). Der Kernzweck dieser Ausstattung ist der Komfort. Gerade im Familienalltag, wenn man sich das Fahrzeug teilt und nach einem Fahrerwechsel einsteigt, erwartet man von einem modernen Auto, dass es die eigene Position auf Knopfdruck oder per Profilauswahl abruft. Wenn du stattdessen jedes Mal wieder manuell an den Schaltern herumjustieren musst, bis du deine perfekte Ergonomie wiedergefunden hast, ist die beworbene Memory-Funktion faktisch wertlos geworden.

    Wir haben uns mal mit unserem Vertragsrechts Anwalt unterhalten

    Er sieht das ganze etwas schwierig vor allem bei Verträgen die vor Einführung des Premium Paketes und dessen Bestandteile und Kosten abgeschlossen wurden:

    Das Thema ist rechtlich meiner Meinung nach extrem dünnes Eis für Smart.

    In der Ausstattungsliste wird großspurig mit „Over The Air (OTA) Updates – Im Standardpaket für Konnektivität enthalten“ geworben. In der Realität bedeutet „Standard“ aber offenbar nur, dass man eine Benachrichtigung bekommt. Für den eigentlichen Download muss man dann sein eigenes WLAN oder den Smartphone-Hotspot bemühen – es sei denn, man zahlt nachträglich für das Premium-Abo. Ein absoluter Treppenwitz.

    Das eigentlich Perfide: Bei Abschluss meines Leasingvertrags waren diese Folgekosten und die genauen Einschränkungen des Standard-Pakets noch gar nicht bekannt oder einsehbar. Smart versteckt das elegant in separaten „Bedingungen für Digitale Services“, die gar nicht Teil der normalen Kauf- oder Leasing-AGB sind. Wer mit einem Feature in der Serienausstattung wirbt, den Haken (WLAN-Zwang) verschweigt und die Kosten nachträglich aus dem Hut zaubert, verstößt ganz klar gegen vorvertragliche Informationspflichten.


    Also ganz schwierig das Thema…