Ach es ist immer wieder lustig wenn Leute einfach so pauschale Behauptungen bezüglich der DSGVO aufstellen.
Die pauschalen Behauptungen, die du ansprichst, werden von vielen aufgestellt, dementsprechend nach eigenem Gusto. Solange in dieser Hinsicht noch kein Höchstrichterliches Urteil gefallen ist, wird es immer so sein, dass die eine Partei sagt bloß nicht und die Andere sagt alles kein Problem. Meine Meinung dazu lieber eine gewisse Vorsicht walten lassen und die Kennzeichen nicht veröffentlichen bzw. nur das Ortskennzeichen, da dann keine Rückschlüsse gezogen können. Wer kann schon auf den oder den kommen wenn gesagt/geschrieben wird habe z.B. den #1/#3 aus Frankfurt in Koblenz gesehen usw.