Also auch kein original Ausweis beigelegt.. ? .. grummel... den hab ich jetzt mitgeschickt.
Ich musste auch für meine Zulassungsstelle den originalen Personalausweis zuschicken. Hat aber alles super geklappt mit Kroschke
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Also auch kein original Ausweis beigelegt.. ? .. grummel... den hab ich jetzt mitgeschickt.
Ich musste auch für meine Zulassungsstelle den originalen Personalausweis zuschicken. Hat aber alles super geklappt mit Kroschke
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Wer hat geschrieben, daß man die Plastikkappe drehen soll? Die Kappe musst du abmachen um die Verriegelung drehen zu können. Aber wenn du dir selber einen Gefallen tun möchtest, dann fahre zu deiner Werkstatt und lass es doch einfach da einstellen.
...das wird wohl das Beste sein. Danke! ![]()
Zauselwusel, hast du dir vielleicht mal die paar Beiträge hier durchgelesen? Da steht zb. im Beitrag #6 wie es gemacht wird.
Das mit dem Gummipuffer habe ich ja verstanden. Aber was ist mit der Plastikkappe gemeint, die man auch eine halbe Umdrehungen rausdrehen soll? Wo ist diese...? Foto wäre hilfreich ![]()
Habe ich auch etwas korrigiert. Eine Seite eine Umdrehung raus und schon musste ich bei meinem die Frontklappe nicht mehr mit Gewalt schließen.
Vorgestern habe ich meinen #1 Premium empfangen. Heute habe ich zum ersten Mal die Motorhaube geöffnet. Hierbei ist mir aufgefallen, dass die Stahlbügel der Verriegelung an der Motorhaube ein wenig wackeln und nicht fest sind. Ist das normal?Beim Öffnen hakte auch zweimal auf der linken Seite die Motorhaube etwas. Das Schließen funktionierte auch nicht mit Fallenlassen der Motorhaube aus ca. 20 cm - wie es beschrieben ist. Nach drei Fehlversuchen habe ich die Motorhaube aus ca. 25 cm mit Schmackes zugeschlagen bis sie endlich verriegelt war. Wie kann das verbessert werden?
@Mento: Ich denke, dass es in jeder Großstadt + Lübeck gehört sicherlich auch dazu - einen kompetenten Schlüsseldienst gibt.
Hatte bei meinem Wuppertal gewählt + es hat für 15,--€ funktioniert
Also die ganze Hin- + Herschickerei würde ich mir sparen...
Bei welchem Schlüsseldienst in Wuppertal war das denn?
Irgendeinen Unterschied muss ja MY25 aufweisen...und wenn es u. a. eben die frei belegbare Taste am Lenkrad ist
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Ich bin vor dem smart #1 einen MG ZS EV einmal zur Probe gefahren. Wenn jemand über die 360°-Kamera des smart meckert, dann hat er noch nicht die Kamera im MG gesehen. Die war wirklich im Vergleich sehr grottig! Ich empfinde die Kamera des smart #1 um Welten besser... ![]()
Bei mir sind es morgen zwei Wochen her, mit Erinnerungsmail letzten Dienstag. Daraufhin wurde mir nach fünf Stunden mitgeteilt, dass noch auf eine interne Rückmeldung gewartet wird😤. Und bis dato nichts mehr...auch nicht, wann mein Fahrzeug geliefert wird - wohlgemerkt seid 07.06.2024 zugelassen ![]()
Doch, Gegenstand des Leasingvertrages ist ein Neufahrzeug. Auch bei meinem bestellten und zugelassenen, aber noch nicht gelieferten #1 Premium sind es 13 Monate. Daher habe ich auch an smart eine Anfrage gestellt, und mitgeteilt, dass ich das evtl. rechtlich prüfen lassen will. Streng genommen wäre das ein gebrauchtes Fahrzeug, welches auch dementsprechend nicht mehr zum Neufahrzeug Preis verkauft oder zum Leasing angeboten werden kann - außer mit entsprechendem Rabatt.
Das ist aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von smart. Bei einer angegebenen Lieferfrist von 5 bis 7 Wochen, könnte man also hiernach nach 13 Wochen smart auffordern, das
Fahrzeug innerhalb von zehn Tagen zu liefern. Verstreicht diese Frist, hat man Anspruch auf Schadensersatz oder könnte wohl auch vom Vertrag zurücktreten. Aber wann steht einem Anspruch auf
Ersatz des Verzugsschadens zu?
Gibt es auch eine besondere Hürde, um vom Vertrag zurückzutreten? Bei mir sind es morgen schon fünfzehn Wochen und zugelassen ist das Fahrzeug seit sieben
Wochen... ![]()