Beiträge von Zauselwusel

    Habe ich auch etwas korrigiert. Eine Seite eine Umdrehung raus und schon musste ich bei meinem die Frontklappe nicht mehr mit Gewalt schließen.

    Vorgestern habe ich meinen #1 Premium empfangen. Heute habe ich zum ersten Mal die Motorhaube geöffnet. Hierbei ist mir aufgefallen, dass die Stahlbügel der Verriegelung an der Motorhaube ein wenig wackeln und nicht fest sind. Ist das normal?Beim Öffnen hakte auch zweimal auf der linken Seite die Motorhaube etwas. Das Schließen funktionierte auch nicht mit Fallenlassen der Motorhaube aus ca. 20 cm - wie es beschrieben ist. Nach drei Fehlversuchen habe ich die Motorhaube aus ca. 25 cm mit Schmackes zugeschlagen bis sie endlich verriegelt war. Wie kann das verbessert werden?

    @Mento: Ich denke, dass es in jeder Großstadt + Lübeck gehört sicherlich auch dazu - einen kompetenten Schlüsseldienst gibt.

    Hatte bei meinem Wuppertal gewählt + es hat für 15,--€ funktioniert :)

    Also die ganze Hin- + Herschickerei würde ich mir sparen...

    Bei welchem Schlüsseldienst in Wuppertal war das denn?

    Ich bin vor dem smart #1 einen MG ZS EV einmal zur Probe gefahren. Wenn jemand über die 360°-Kamera des smart meckert, dann hat er noch nicht die Kamera im MG gesehen. Die war wirklich im Vergleich sehr grottig! Ich empfinde die Kamera des smart #1 um Welten besser... :P

    Doch, Gegenstand des Leasingvertrages ist ein Neufahrzeug. Auch bei meinem bestellten und zugelassenen, aber noch nicht gelieferten #1 Premium sind es 13 Monate. Daher habe ich auch an smart eine Anfrage gestellt, und mitgeteilt, dass ich das evtl. rechtlich prüfen lassen will. Streng genommen wäre das ein gebrauchtes Fahrzeug, welches auch dementsprechend nicht mehr zum Neufahrzeug Preis verkauft oder zum Leasing angeboten werden kann - außer mit entsprechendem Rabatt.

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    Das ist aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von smart. Bei einer angegebenen Lieferfrist von 5 bis 7 Wochen, könnte man also hiernach nach 13 Wochen smart auffordern, das

    Fahrzeug innerhalb von zehn Tagen zu liefern. Verstreicht diese Frist, hat man Anspruch auf Schadensersatz oder könnte wohl auch vom Vertrag zurücktreten. Aber wann steht einem Anspruch auf

    Ersatz des Verzugsschadens zu? :/ Gibt es auch eine besondere Hürde, um vom Vertrag zurückzutreten? Bei mir sind es morgen schon fünfzehn Wochen und zugelassen ist das Fahrzeug seit sieben

    Wochen... X(

    Kroschke hat mir (auf Nachfrage) gerade mitgeteilt, dass die Ausnahmegenehmigung(en) bei Smart vorliegen und sie nur noch auf die Übermittlung davon warten. Wir sollten also jetzt im Bereich von Tagen und nicht Wochen liegen.

    Sei froh, bei mir ist es genau umgekehrt. Seit 07.06.24 ist das Fahrzeug zugelassen, aber immer noch nicht in der MB-Niederlassung zur Übergabe! X( . Langsam habe ich so einen Hals .... und ich weiß nicht, was ich

    machen soll. Auch die MB-Niederlassung ist mit ihrem Latein am Ende....unter Verzug setzen okay, aber welchen Schadensersatz soll ich geltend machen? :?: :cursing: