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Das ist aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von smart. Bei einer angegebenen Lieferfrist von 5 bis 7 Wochen, könnte man also hiernach nach 13 Wochen smart auffordern, das
Fahrzeug innerhalb von zehn Tagen zu liefern. Verstreicht diese Frist, hat man Anspruch auf Schadensersatz oder könnte wohl auch vom Vertrag zurücktreten. Aber wann steht einem Anspruch auf
Ersatz des Verzugsschadens zu?
Gibt es auch eine besondere Hürde, um vom Vertrag zurückzutreten? Bei mir sind es morgen schon fünfzehn Wochen und zugelassen ist das Fahrzeug seit sieben
Wochen... 