Ich benötige für meinen #1 Premium nun Winterreifen und habe diesen Thread hier komplett durchgeguckt. Ich denke, dass hier einige Forums-Mitglieder leider einem Irrtum bezüglich der 18''-Felgen und 18''-Räder aufgesessen sind - zumindest die Premium-Besitzer.
Auch bei meinem Premium sind weder in den Zulassungspapieren noch im COC-Papier 18''-Reifen eingetragen. Bei allen 18''-, aber auch bei den 19''-Zubehörfelgen, z. B. bei reifen.com, steht im ECE-Gutachten oder in der ABE bei "Reifenbezogene Hinweise und Auflagen"
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die Fußnote "ECE" oder beim österreichischen TÜV die Fußnote "51G", die folgendermaßen formuliert sind:
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oder
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Demnach darf man trotz der ABE der Zubehörfelge die Reifenkombination mit den 18''-Zoll-Reifen tatsächlich nur fahren, wenn diese auch in den Papieren steht. Die Zubehörfelge solo ist laut ABE meist möglich, aber in Rad-/Reifen-Kombination
nur noch mit den angegebenen Auflagen möglich. Ist mir zwar bisher noch nie untergekommen, ist aber tatsächlich so - auch wenn es nicht nachvollziehbar ist.
Somit bleibt also einem #1 Premium die 18''-Felgen-Reifenkombination nur mit Einzeleintragung vom TÜV etc. möglich. Da ich kein Risiko eingehen will und auch die ECE-Gutachten und ABE hier eindeutig sind, werde ich mich daher für die Serien-
19''-Felgen-Reifen-Kombination entscheiden müssen. Ich möchte z. B. nicht bei einem Unfall einen Versicherungsverlust riskieren, nur weil ich hier die falsche Bereifung bzw. nicht zulässige Bereifung auf dem Fahrzeug habe.
Oder sehe ich hier etwas falsch? Ich habe mir einige ECE-Gutachten und ABE's von 18''- und 19''-Zubehörfelgen angeschaut und komme in der Kombination mit einem 18''-Reifen immer auf diese Auflage...