In die Papiere muss nichts mehr eingetragen werden, solange du die Abnahme mitführst. Die Formulierung hat sich diesbezüglich auch geändert.
Habe die Unterlagen gerade nicht zur Hand, kann es dir aber gerne nochmal raussuchen
Eibach Federn müssen heutzutage weder in den Fahrzeugschein noch in den Fahrzeugbrief eingetragen werden? Vor rund 20 Jahren war das noch so.
Habe das Gutachten von Eibach hier gefunden:
Sollte in den vier Leasingjahren also keine sonstige Änderung der Fahrzeugpapiere notwendig sein, ich wüßte keine, dann könnte ich mir das teure Papierhandling von ALD beim Einbau der Eibach Federn also sparen, wenn ich das richtig interpretiere.