Beides ist richtig.
▷ LED Kennzeichenbeleuchtung erlaubt oder nicht / legal - verboten?
Nur das Leuchtmittel zu ersetzen ist i.d.R. nicht legal, da die Beleuchtungseinheit eine Bauartgenehmigung hat die auch das Leuchtmittel umfasst. Für die Frontscheinwerfer war das lange Zeit das Hauptproblem für eine legale Umrüstung, denn wer tauscht schon den ganzen Scheinwerfer inkl. ggf. weiterer Modifikationen an Kabelstrang und Ansteuerung? Anders kann hier aber nicht dasselbe Abstrahlverhalten gewährleistet werden. Da der Markt aber da ist, hat es sich scheinbar gelohnt dass es entsprechende Retrofit-Sets gibt bei denen der Hersteller (Osram) fahrzeugspezifische Tests (Einzelabnahmen) durchführt. Die Sets sind daher auch nur für die genannten Modelle zulässig. Es lässt sich also nicht pauschal sagen, dass es gar nicht geht / nicht zulässig wäre.
Zunächst müsste jemand schauen, ob die Kennzeichenbeleuchtung vom #3 auch im #1 verbaut werden kann. Wenn dieses Bauteil eine E-Nummer hat, dann würde ich sagen, dass ein legaler Austausch möglich ist. Wenn es keine hat, müsste man irgendwie an die Bauartgenehmigung herankommen und schauen, was da aufgeführt ist. Steht dort nur der #3 drin, dann wäre es im #1 tatsächlich nicht zulässig.
Oder am einfachsten, wie von Schmarti empfohlen: eine CoolBlue Halogen, die einer LED optisch schon sehr nahe kommt. Damit wäre man auf der sicheren Seite.