ZitatAlles anzeigen5.2.22.4. Bei elektrischen Bremssystemen mit Energierückgewinnungseinrichtung im Sinne von Absatz 2.17 dieser Regelung, die beim Loslassen des Gaspedals eine verzögernde Kraft erzeugen, muss die Auslösung des oben genannten Signals folgenden Vorgaben entsprechen:
Fahrzeugverzögerung....................... Signalauslösung
≤ 0,7 m/s2 ...........................................Das Signal darf nicht ausgelöst werden.
> 0,7 m/s2 und ≤ 1,3 m/s2 ................Das Signal kann ausgelöst werden.
> 1,3 m/s2 ...........................................Das Signal muss ausgelöst werden.
Das Signal muss in jedem Fall spätestens dann abgeschaltet werden, wenn die Verzögerung 0,7 m/s2 unterschreitet (8).
Beiträge von Clever
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Die LE hätten sie dessen "würdig" in einem Akt zentral mit Zeremonie an alle 300 gleichzeitig übergeben dürfen...
Sowie einst diese Veranstaltung...
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ach schau an. doch bereits einer mit dem Pure-Modell und Stahlfelgen drin

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Am 17.02. ist es soweit - Abholung ihres Smart #1

Alder, mit Foto und aktueller Tagezeitung + Kirchturmuhr im Hintergrund dann hier !
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jauh, das eine zum anderen gehörend.
im speziellen wurde dazu auch schon mal folgendes angegangen...
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schade, hätte ja (doch) sein können..., naja. sind noch allerlei modelljahre folgend und mal schauen...
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hab noch mein altes "bio"-MTB. einfach zu irre mit den preisen darüber hinaus...
dank XT komplett, zuverlässig am einstauben aber jederzeit bereit !
PS: Ich meine, "früher" war 75 kg Stützlast häufig+gewohnt anzutreffen. Aber so manche Hersteller, BEV gleich gar nicht, bzw. eben stark reduziert.
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mir fällt noch ein, dass wir mal drei e-mtbs auf nem polestar hatten, was sich schon recht abenteuerlich angefühlt hat
dieser hatte aber mein ich sogar 100kg stützlast - ...oha, krasse sache und bikes !
PS: https://www.polestar.com/de/ma…ichte-und-St%C3%BCtzlast/ => 90 kg beim Polestar 2!