Das Totschlagargument gegen eine Klage findet sich leider im "Kleingedruckten":
Ein Rechtsanspruch des Antragstellers/der Antragstellerin auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA) aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
Kein Rechtsanspruch- Keine Haushaltsmittel - Keine Zuwendung
Ich bin natürlich kein Jurist aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir ich sehe hier keinen Ansatzpunkt für eine Klage.
Es ist zweifellos schlechter Stil wie die Umweltprämie eingestampft wurde, von jetzt auf gleich mit 1 1/2 Tagen Reaktionszeit am Wochenende, keine Frage. Der ein oder andere Anwalt würde den Klageweg vielleicht gehen, denn es riecht nach einen jahrelangen und endsprechend teuren Rechtsstreit.