Das 14tägige Widerrufsrecht gilt jedenfalls für den Barkauf. Das dürfte für viele, wie z.B. auch mich, hilfreich sein, um etwas Zeit für die Entscheidung Widerruf oder nicht zu gewinnen. Sofern die Aussage zutrifft, dass es für Anträge in 2023 die noch Förderung gibt, wäre es für alle mit erwarteter Lieferung/Zulassung dieses Jahr doch schade, jetzt schon zu widerrufen.
Beiträge von Rippe
-
-
Das BAFA Antragsformular ist übrigens auch noch „offen“ - habe ich soeben gecheckt . Wie jemand hier im Forum berichtet hat, werden von der BAFA keine Anträge mehr angenommen, wenn der Topf leer ist oder das Programm beendet wird. Das spricht dafür, dass es derzeit noch läuft.
-
Ich stehe vor dem gleichen Problem. Allerdings besteht ja ein 14tägiges Widerrufsrecht (gerechnet ab Besitzübergang). Man kann also mit den aktuellen Aktionsvorteilen bestellen und dann die Entwicklung in Ruhe abwarten.