Es ist nicht zu fassen ..
Das war leider zu befürchten.Obwohl aus meiner Sicht die BAFA-Prämie ohnehin ein Irrweg war Und jetzt bleibt abzuwarten, wie die Hersteller reagieren. Die haben die BAFA-Prämie gern als Zusatzmarge mitgenommen.
Es ist nicht zu fassen ..
Das war leider zu befürchten.Obwohl aus meiner Sicht die BAFA-Prämie ohnehin ein Irrweg war Und jetzt bleibt abzuwarten, wie die Hersteller reagieren. Die haben die BAFA-Prämie gern als Zusatzmarge mitgenommen.
n Eurem Fall wollte Euch offensichtlich der Händler ordentlich über den Leisten ziehen.
Das könnte durchaus richtig sein. Wir haben damals auch bei anderen Händlern nachgefragt und die haben alle nach Förderungsbeginn die Preise erhöht - nicht alle so extrem, aber schon signifikant. Ist halt auch das alte Prinzip: Nachfrage regelt den Preis und die Nachfrage nach WB scheint damals mit der Förderung deutlich gestiegen zu sein. Momentan erleben wir das ja gerade mit den WP. Wir planen in einem unserer Häuser eine WP statt der 25 Jahre alten Ölheizung einzubauen. BAFA-Bewilligungsbescheid habe ich - aber letztlich kostet mich die WP jetzt mit Förderung trotzdem weit mehr als wir vor Jahren für die deutlich größere WP im ersten Haus bezahlt haben (obwohl eigentlich insgesamt der Trend eher nach unten ging). Auch hier eine erhebliche Preiserhöhung nach Bekanntwerden der BAFA Förderung.
Stimmt so pauschal auch nicht. Die go-E haben wir 2020 zum Zeitpunkt der Förderung noch 35 € Netto günstiger eingekauft als zum heutigen Preis.
Klar gibt es günstigere, aber ob die das gleiche können und nicht über Ebay/Amazon aus China gekauft werden müssen steht auf einem anderen Blatt.
Wie gesagt, bei uns war es exakt die gleiche Wallbox, die innerhalb einer Woche nach Förderbeginn 1000 € teurer war als vorher. Und nach Ende der Förderung wieder um den entsprechenden Betrag billiger wurde. Mit China/eBay hatte das nichts zu tun; die WB sollte über einen Fachhändler bezogen und über unseren Elektriker montiert werden. Unser Elektriker hat das auch sehr interessant gefunden. Aus China dürften ohnehin die Mehrzahl, wenn nicht alle Wallboxen kommen; die werden von den Herstellern im Zweifel nur umgelabelt.
Wenn es sich bei der go-e um die mobile Lösung handelt, wurde die gar nicht gefördert, weil die KfW-Förderung nur für stationär installierte WB galt. Das war damals nach meinem Kenntnisstand aus der go-e Serie nur die go-e HOME fix.
Wenn der Topf für 2023 leer ist, dann ist wohl Schluss. Wegen der ohnehin erfolgten Förderbeschräbkungen zum 1.September und der Unsicherheiten nach dem BVG Urteil sind die Verkaufszahlen für Elektroautos allerdings eingebrochen. Als der Topf für 2023 im Sommer von der Regierung aufgestockt wurde, war zumindest letzteres noch nicht absehbar. Es ist daher eher unwahrscheinlich, das die Mittel für 2023 nicht ausreichen werden. Eine Garantie dafür gibt es natürlich nicht.
Du hast vermutlich recht; ich hatte den Wegfall der Förderung für gewerbliche Zulassungen vergessen, der ja zu einem Rückgang der Verkaufszahlen geführt hat.
Hast du den Zuwendungsbescheid per Post oder per Mail bekommen? Ich habe die BAFA am 15.09.2023 beantragt und noch nichts bekommen.
Der Zuwendungsbescheid kam in mein elektronisches Postfach in meinem Bund-ID Konto heute morgen (da wird man ja per e-mail über neue Dokumente informiert). Da ich den Antrag über das BUND Konto eingereicht habe, gehe ich nicht davon aus, dass da per Papierpost noch etwas kommt.
Heute kam der Zuwendungsbescheid auf unseren Antrag vom 30. September (mal sehen, wann das Geld auf dem Konto ist). Irgendwas bearbeitet die BAFA also noch. Unser Sohn hat den Antrag für sein BEV am 10. Oktober gestellt - wir warten mit Spannung.
Das Problem ist halt, dass es ja in den Förderbedingungen schon immer hieß, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt und für 2023 war die Größe des Topfes vorgegeben. Was passiert eigentlich, wenn der für 2023 vorgesehene Betrag vor dem 31.12. aufgebraucht ist (was ja durchaus sein könnte, weil zum Ende 2023 sicher noch einige Besteller den höheren Bonus haben wollten)? Dass ein Teil des für 2024 vorgesehenen Betrages dann auf 2023 verschoben wird, wäre prinzipiell möglich, halte ich aber eher für wenig wahrscheinlich. Insofern besteht möglicherweise sogar für schon in 2023 gestellte Anträge ein Risiko. Bei der THG-Quote hat man ja auch kurzerhand beschlossen, dass die Prämie für das laufende Jahr bis zum 1. November beantragt sein muss.
Tesla versucht ja schon die Leute mit 0,99% Finanzierung von sofort verfügbaren Fahrzeugen zu locken, die noch vor dem 31.12. zugelassen werden können. Das könnte dann riskant werden.
Im Übrigen gehe ich auch davon aus, dass nach dem Wegfall der Prämie die Preise kurz- bis mittelfristig mindestens um die BAFA-Prämie (3000 € ab 1.1.2024) fallen werden. Bei der Wallbox-Förderung vor einiger Zeit habe ich das Live erlebt: Preis vor Förderung 500 €, innerhalb einer Woche ab Förderung 1500 €, sechs Wochen nach Ende der Förderung wieder 500 € (für die gleiche Wallbox). Heute bekomme ich diese Einfach-Wallboxen noch immer für 500-700 €.
Die realen Mehrkosten der Hersteller liegen für ein BEV mit 70 kW Batterie bei max. 3000 €. Tatsächlich haben die meisten Hersteller (außer BMW, da kenne ich das anders - haben aber auch Premium-Preise)) zwischen 8000 und 10 000 € Differenz zwischen BEV und Verbrenner aus der gleichen Baureihe. Schöne Zusatzmarge - da kann ich auch den Herstelleranteil der Prämie gut kompensieren. Die werden keine BEV mehr verkaufen, wenn sie mit den Preisen nicht runtergehen.
Bei Kauf beginnt die14-Tage- Widerrufsfrist erst mit der Überhabe des Fahrzeugs. Bei Leasing allerdings wohl schon mit der Vertragsbestätigung.
Bei Online-Kauf gelten die 14 Tage ab Übergabe. Bei Leasing sind es in der Tat 14 Tage nach Vertragsabschluss (des Leasingvertrages) - es sei denn, der Leasingnehmer wurde nicht korrekt über sein Rücktrittsrecht informiert. Das werden die großen Leasinggeber aber kaum versäumen. Entscheidend ist also, welches Datum im Leasingvertrag steht. Die Verpflichtung zur Zahlung der Leasingrate beginnt ja im Normalfall erst mit der Auslieferung. Vielleicht ist ja das Datum des Vertrags mit der Auslieferung verknüpft - dazu kann ich aber nichts sagen, weil wir gekauft haben.
Naja, hier+da gab oder gibt es aber auch Schnellwege innerhalb mit noch mehr km/h!
Ja. Dann braucht es aber ein Schild, weil es ansonsten qua Gesetz 50 sind. Das gibt es nicht, wenn ich es richiig vrstanden habe. Vielleixht war das im konkreten Fall früher einmal und wurde in den digitalen Karten nicht korrigiert, als es weggefallen ist.
ich habe jetzt auch einmal konkret auf die VZE geachtet, es werden viele erkannt ( ab 07/2024 wird es ja Pflicht bei Neufahrzeugen mit 90% Erkennung).
Aber es werden auch Geschwindigkeiten erkannt, obwohl kein Schild zu sehen ist.
Z.B. Ortschaft ist 50 bei uns, Erkannt wird auf 2 Strecken aber 60. Google erkennt 50. ( hat mir schon ein Knöllchen eingebracht, klar selbst Schuld aber Ärgerlich... )
Letztens hatte ich bei schlechter Sicht sogar 110 angezeigt bekommen innerorts Zone 30 , das müsste doch abgefangen werden.
110 in einer 30 er Zone ist schon heftig. Das sollte in jedem Fall nicht passieren. Schon 60 innerhalb der Ortschaft sollte eigentlich nicht passieren. Liegt vielleicht daran, dass die Erkennung von Ortseingangsschildern noch nicht gut ist. Trotzdem sollte das System aus der Karte in Verbindung mit GPS wissen, dass man sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet. Da gilt ohne explizites Schild eben 50, was in der Karte hinterlegt sein sollte.
Werden bei Dir auch andere Schilder (Überholverbot etc.) gut erkannt? Da hapert es bei uns noch sehr (der iX1 ist da deutlich besser, wenn auch nicht 100%)
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind als Streckenverbot an Kreuzungen nicht einfach aufgehoben. Der Algorithmus sollte also nochmal ein paar Stunden Theorieunterricht dranhängen.
Allerdings kenne ich das eigentlich so, dass nach der Kreuzung nochmal ein Schild steht. Wenn das nicht der Fall ist, hat man zumindest als Ortsunkundiger große Chancen, ein eventuelles Bußgeld nicht bezahlen zu müssen, wenn man glaubhaft versichern kann, dass man abgebogen ist und nie ein Begrenzungsschild gesehen hat.
Völlig richtig. Streckenverbote sind an Kreuzungen oder Ampeln nicht einfach aufgehoben. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen nach einer Einfahrt übrigens auch nicht. Machen aber die meisten Systeme so (unser iX1 auch meist). Liegt vielleicht daran, dass es in anderen Ländern anders sein könnte und der Algorithmus nicht spezifisch nur für DE entwickelt wurde (was ich aber nicht weiß). Und wie Du sagst, zumindest als Ortsunkundiger hätte ich wohl gute Chancen. Sogar als "Ortskundiger" ist es zumindest fraglich, ob mir eine permanente Kenntnis aller Streckenverbote auf allen Strassen in meinem Umkreis unterstellt werden kann, nur weil ich in der Nähe wohne. Wo hört denn dann die Nähe auf, d.h. ab wann gelte ich als ortsunkundig? Da fehlt es an einer sauberen Definition. Normalerweise sollte aber nach der Kreuzung oder der Ampel noch einmal ein Schild stehen (was ja auch oft der Fall ist). Das würde einfach Rechtssicherheit schaffen. Auf unserer Stammstrecke haben die auch noch nie nach der Ampel eine Radarkontrolle gemacht (vielleicht weil sie sich selber nicht sicher sind, wie sie das durchsetzen könnten). Sollten die mich da doch einmal blitzen, werde ich zumindest mal argumentieren, dass ich kein Schild gesehen habe, weil ich von der Seitenstrasse eingebogen bin. Mal sehen. Interessant ist, dass auf dieser genannten Stammstrecke etwa 2 km nach der ersten Ampel eine zweite Ampel kommt und vor der wird die Geschwindigkeit wieder mit einem Schild auf 70 reduziert. Da würde ich doch glatt argumentieren, dass es dieses Schild ja eigentlich gar nicht bräuchte, wenn die 70 nach der ersten Ampel weiter gelten.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Verbindung mit einer Gefahrenstelle (Kombination Streckenverbot mit Gefahrenzeichen) endet übrigens , ohne dass es einer Aufhebung durch ein Schild Bedarf dann, wenn die indizierte Gefahr ersichtlich nicht mehr besteht. Auch das ist natürlich wachsweich und schwammig. Deswegen wird auch in diesen Fällen meist die Beschränkung explizit aufgehoben.
Der Algorithmus einer VZE kann mit solchen Dingen natürlich gar nichts anfangen.