Widerruf wegen der Musik Anlage?
Zumal man die ja nun wirklich problemlos während einer Probefahrt testen kann.
Widerruf wegen der Musik Anlage?
Zumal man die ja nun wirklich problemlos während einer Probefahrt testen kann.
ich bewerte dich als stur. bessere dich, sonst ist meine bewertung für dich nicht positiv
Ich bewerte mich als als Konsequent, eine besser Ausgabe von mir ist nicht mehr möglich
Meine Glaskugel sagt: pünktlichst zum Wunschtermin (17./19.5.).
Bleibt aber noch immer Auslegung, wie weit das dann wirklich strafrechtlich wäre.
Ich habe dazu einen Link zu einem Artikel eine Volljuristen gepostet, die beiden bei uns angestellten Voljuristen bestätigen die Einschätzung. Was soll ich noch tun.
Möge einer mir so begegnen dann stelle ich Strafanzeige und berichte dann aus dem Verfahren.
wenn es einer so dumm rausbringt
So dumm wur des hier... geh einfach mal ein paar Seiten zurück eingebracht (nicht von mir) und ich habe meine Senf dazu gegeben.
Das derjenige der es eingebracht hat mit den Fakten nicht umgehen kann ist nicht mein Problem.
Ich ersparen Dir das zurückblättern:
Vielleicht sollte man ihnen klarmachen wie LÄCHERLICH diese Aussage ist und was eine negative Bewertung des Autohauses im Vergleich zu den Aussagen dieser Matten darstellt.
und bezogen war die Aussage auf:
Heute früh einen Anruf bekommen dass ich meinen morgen Nachmittag abholen kann, Fußmatten dürfen sie angeblich nicht kostenlos dazugeben!
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ja nu - das ist dann aber von Dir "mit Kanonen auf Spatzen schießen" - wo war das zuvor von anderen soweit reichend ?
Kuckst Du hier oben drüber wo ich den Ursprung der Diskussion nochmal zitiert habe.
Sie können ein "Anhängerkupplungspaket" bestellen, das sowohl eine Anhängerkupplung als auch Textilfußmatten enthält.
Neee beim Auto bekommst Du keine Fußmatten ohne Aufpreis mit, aber wenn Du ne Anhängerkupplung bestellst dann sind die dabei - nennt sich dann wahrscheinlich inoffiziell "Bauern- oder Bauarbeiter-Paket"
Ich kenn mich da nicht aus - ist das chinesischer Humor ?
Das muss man doch straffrei kommunizieren dürfen ?
Natürlich darf man das - aber darum ging es doch auch bei keinem meiner Posting... einfach mal richtig lesen.
Ich schreibs nochmal in einfachen Worten: wenn Du zum Händler sagst "gib mir xy oder ich gebe Dir ne schlechte Bewertung im Internet" dann gibts dafür ggf. Haue von der Justiz.
Und wenn man das nicht hat ? Welche Lösung dann, bleibt nur beim Händler vor Ort verweilen ?
Dann läuft es (vermute ich) über das Mobilfunknetz vom Auto aber (auch ne Vermutung) langsamer.