Wir haben ein Auto gekauft - das nicht fährt.
Da sehe ich schon gerechtfertigte Ansprüche.
Gesetzlicher Anspruch auf Nachbesserung: ja
Gesetzlicher Anspruch auf Ersatzmobilität für die Reparaturdauer: nein
Vertraglich vereinbarter Anspruch auf Ersatzmobilität: ja, im Rahmen der vertraglichen Verinbarung mit Smart 3 Tage
Schön für Dich, wenn Du so vermögend bist, dass Du Autos im Wert von 40.000€ mit Brot und Torte vergleichen kannst.
Ich habe einen vergleichbaren Sachverhalt dargestellt, nicht mehr und nicht weniger. Wiviel Geld ich oder sonstwer hat spielt für die Rechtsfindung keine Rolle. Die Prüfung solcher rechtlichen Sachverhalte ist Teil meines Business.