Beiträge von Andimp3
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Als BtoB Kunde sehe ich da keine Möglichkeit der Klârung. Da gibt es einen gültigen Vertrag mit gefühlt 10 Seiten Kleingedrucktes und den haste dann ohne Möglichkeit des Rücktritt s angenommen. Zumal es bis zur Auslieferung alles Online geht, mit wem willste da irgendwas am Leasingvertrag ändern.
Als seit Jahrenzenten selbständiger Vollkaufmann sage ich Dir es gibt auch im B2B keinen Vertrag den man nicht ändern, erweitern etc. kann wenn beide Seiten damit einverstanden sind.
Dass der Kram digital abgeschlossen wurde ist hierbei vollkommen Wurst. Im Gegensatz zu Smart und DAD ist ALD telefonisch sehr gut erreichbar und man hat dann auch Kompetente Menschen am Telefon. Auch der Email-Kontakt funktioniert hier tadellos.
Natürlich sollte man das mit der Leasing klären BEVOR man die AHK einbauen lässt.
Im übrigen hat beim Leasing über ALD der Händler vor Ort überhaupt keine Aktien drin irgendwas von sich aus zu regeln, denn der bekommt das Fahrzeug nach Leasingrückgabe nicht zum Verkauf. Das läuft bei ALD alles zentral. So kenne ich es jedenfalls im Zusammenspiel von ALD und anderen Herstellern. Selbst das Rückgabegutachten wird bei denen zentral irgendwo in Norddeutschland erstellt. -
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OT: Weissbierschuettler ich glaube das
Zitatin wenigen Wochen haben alle ein rein elektrisches Auto
ist nicht mehr aktuell.. oder wartet Ihr auf noch einen weiteren BEV ?
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Auf den genannten Zeitpunkt würde ich nicht vertrauen.
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Es bleibt dann aber trotzdem das Risiko bei Rückgabe des Fahrzeugs dass die AHK wieder ab muss, dass kann richtig teuer werden.
Das lässt sich im Voraus mit der Leasing verbindlich klären... ich meine das hat auch einer der Foristen hier schonmal getan.
Soweit ich es erinnere war die Rückmeldung: bleibt dran ohne dass die Leasing was dafür bezahlt oder nach wahl des Leasingnehmers Rückbau.
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