Beiträge von Andimp3

    Ich fahre maximal was erlaubt ist aber dennoch nochmal was zur VZE - soll ja hier on topic sein ;)


    Am Samstag fuhr ich mal wieder eine meiner häufigen Strecken von mir zu Hause (Hammersbach) nach Weiterstadt-Gräfenhausen. Das sind ca. 65 km, davon ca. 45km Autobahn und ich habe mal mitgezählt wie oft auf Grund der Beschilderung sich das zulässige Tempo auf der Strecke (nach oben ode runten) änderte und wie oft dann falsch angezeigt wurde:


    Änderungen: 24

    erkannte Änderungen: 16


    Arten nicht erkannter Änderungen:

    • Zeichen 330.1 Beginn der Autobahn (übrigens bei uns immer beim Zeichen mit der Autobahnauffahrt kombiniert)
    • Zeichen 282 Aufhebung aller Streckenverbote
    • 2x Ortsausfahrt (von 3) zu spät erkannt
    • 1x Ortseinfahrt (von 3) viel zu spät erkannt (ob diedas gut fänden wenn ich mit 70 km/h durch Mörfelden donnere ?)

    Ergo: es bleibt für mich weiter untauglich, Aktivierung der automatischen Geschwindigkeitsanpassung wäre totaler Blödsinn.


    Positiv: alle Schilder und elektronische Schilderbrücken welche die Geschwindigkeit begrenzten hat er erkannt, wobei das bei einigen (nicht mitgezählten) unsicher ist da ich außer halb deren zeitlichen Gültigkeit unterwegs war. Geregnet hat es auch nicht - daher auch da wo eine Begrenzung bei Nässe vorgegeben war kein Erfahrung oder nur die dass er diese Schilder mangels richtiger Uhrzeit/Nässe ignorierte.

    Fällt beim Verbrenner nicht wirklich auf, bei Elektro schon.

    Ist doch vollkommen Latte... der durchschnittliche Verbrenner verbraucht bei der Herstellung seines Treibstoffs schon mehr Strom als der durchschnittliche BEV und dann verbrennt der Verbrenner halt on top noch den Treibstoff.

    Ich habe doch geschrieben dass wenn in der ABE geschrieben es zulässig ist.


    Maßgeblich ist ausschließlich ob die Reifendimension im COC-Papier des Fahrzeugs, einer ABE, ECE-Typgenehmigung oder einer Einzelabnahme steht.


    Ein Verweis in der ABE auf Reifengrößen gemäß BA ist jedoch untauglich und kann meines erachtens auch nicht rechtswirksam sein.

    Im ersten Teil meine ich nicht sondern weiß das - aber gerne ausführlicher für Dich:


    • Der Begriff der Sammelklage bedeutet dass sich beliebig Betroffene zu einer gemeinsame Klage(gemeinschaft) zusammen finden und klagen können. Das gibt es in Deutschland nicht. Verbreitet ist sowas in den USA wo oft Anwaltskanzleien sich Betroffene suchen welche dann gemeinsam Klagen.
    • In Deutschland gibt es lediglich die Musterfeststellungsklage sowie die Abhilfeklage. Hier sind klageberechtigt: deutsche Verbraucherverbände sowie vergleichbare Einrichtungen aus anderen Staaten der EU.

    Zum zweiten Teil: wenn es nicht so war wie bei mir ... na dann mach und Klage. Wenn es so war wie bei mir -> Chance gleich 0, aber Du weisst das sicher besser :)

    Grundsätzlich hat kkucky recht und meiner einer fährt zB >90% der Zeit mit ACC auf das gültige Tempolimit eingestellt.


    Und jemandem der auf seine Geschwindigkeit achtet und damit der StVO folgt zu unterstellen deswegen würde er das Verkehrsgeschehen um sich herum nicht wahrnehmen ist schon eine echt billige Unterstellung. Sowas kommt üblicher Weise von denjenigen welche es eben mit Tempolimits alles andere als genau nehmen.