Beiträge von Andimp3

    Sie gilt auf allen Straßen außerorts mit mehr als einer Richtungsfahrbahn pro Richtung mit baulicher Trennung der Richtungsfahrbahnen.

    Korrekt - aber kennst Du solche Straße welche nicht mittels Schild 330.1 als Kraftfahrstraßen gekennzeichnet sind. Um die Ecke von unserem Büro gibts so ne Straße (B45 zwischen Hanau und Niddeerau) da kommt erst das Schild und kurz danach ne Begrenzug auf 120.


    Im weiteren Verlaufg der B45 Richtung Odenwald sind dann Teilstrecken auch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung aber immer an der Auffahrt mit Schild 330.1 versehen.


    grundsätzlich blöd, die Situation zu erkennen.

    Was Smart tun muss damit das sauber funktioniert ist mir und kann allen Kunden Schnurz sein. Stand der Technik ist das was Smart da bietet jedenfalls nicht. Mein CLA aus Bj 5/21 (Start der Modellreihe war 2019) war in Sachen Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung bei Auffahrten auf AB und Kraftfahrstraßen 100% und ansonsten 99% perfekt.

    Du hast 4 Zähler und kannst diese auch im Fahrerdisplay anzeigen lassen.


    1. Gesamt-Km ohne Verbrauch
    2. Km + Verbrauch seit letzter Ladung
    3. Km + Verbrauch seit letztem abstellen des Fahrzeugs
    4. Km + Verbrauch seit letztem Reset

    Die Reihenfolge ab 2 könnte anders sein ( habe ich nicht im Kopf).


    Um zwischen der Musik- oder Navianzeige im Fahrerdisplay und der Anzeige der 4 Zähler zu wechseln musst du im rechten Tastenblock des Lenkrads die Taste links unten (Trip) drücken.


    Dann kannst Du mit den Pfeiltasten rechts/links des gleichen Tastenblocks zwischen den Werten wechseln. Ziffer 4 kannst Du im Energiemenu resetten, aber ich glaube (bin nicht sicher) auch über längeres gedrückt halten der mittleren Taste im rechten Tastenblock des Lenkrads.

    ine Geschwindigkeitsbegrenzug endet nicht automatisch an einer Auffahrt.

    Wenn das für AB-Auffahrten gelten würde, dann würden nach jeder regelmäßig Blitzer stehen und einen riesen Reibach machen und auffahren.


    Das muss aber nicht zwangsläufig mit dem Schild passieren.

    Wozu habe ich denn oben den Gesetzestext wieder gegeben ? Der ist eindeutig. Solang da kein Schild für die AB oder ein entsprechendes Schild Fahrrad & Co die Auffahrt verbietet darf da jeder Verkehrsteilnehmer der auf der Straße fahren darf auffahren.

    Ich muss echt mal drauf achten... theoretisch müsste das aber schon so sein sonst dürfte ja auch jeder mit seinem Fahrrad oder Gaul die AB benutzen.


    In §18 Absatz 2 StVO steht auch: "Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlussstellen (Zeichen 330.1) eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen."


    Soll heissen ohne Zeichen wäre bei einer AB die Auffahrt gar nicht zulässig.


    Aber ist das Zeichen nicht auch oft mit dem Auffahrtshinweis wie in diesem Beispiel:


    pasted-from-clipboard.png


    aufgedruckt !?


    Damit wäre dann auch das Thema gegessen und ein Schild vorhanden welche die, nach wie vor schlechte, VZE erkennen könnte wenn schon die Kartendaten nicht richtig ausgewertet werden.


    Zu letzterem ist mir übrigens ein Fehler auf meiner täglichen Strecke aufgefallen welchen ich seit 1.3.2 habe:


    Wenn ich von Bruchköbel kömmen durch dessen Ortsteil Butterstadt fahre zeigt mir der Smart bis 1.3.0 immer richtig ab Ortsausfahrt an dass nun Tempo 100 gilt. Seit 1.3.2 will er mir weiß machen das erstmal weiter Tempo 50 und erst ca. 400m später Tempo 100 zulässig ist. Kartenupdate (welches dann falsch war) gab es in der Zeit keines.


    Würde sich das doofe Gebimmel nich dauerhaft abschalten lassen hätte ich wegen der zumindest 20-30% falschen Anzeige ein schönes Fass aufmachen. Ohne Gebimmel ist es mir einfach egal.

    Ich würde mal:

    • Fahrerprofil manuell speichern
    • Massekabel (Minus) der 12V Batterie abklemmen
    • 15 Minuten warten
    • Massekabel wieder anklemmen.

    Danach wirsst Du Dich im Fahrzeug neu anmelden und manche Einstellungen (welche im Fahrerprofil nicht gespeichert werden) neu vornehmen müssen, aber es besteht auch die Chance das die Wischer dann wieder funktioniert.


    Wenn ja, dann hatte sich nur ein Steuergerät aufgehangen.


    Ansonsten gelten die ganz normalen Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung bis hin zur Wandlung.

    Da gibts ja auch bei anderen Herstellern lustige Unterschiede.


    Bestellt man zB bei Mercedes nen Schlüssel ist der billiger wenn er als Ersatzschlüssel bestellt wird als wenn man ihn als Zusatzschlüssel (identischer Lieferumfang !) bestellt. Selbst erlebt vor 6 Jahren beim W211 und mit der Bestellung als Ersatzschlüssel adamals schon rund 100 € gespart.


    Das ist alles reine Geldmacherei und ähnlich zu sehen wie wenn man bei den Verbrennern das Motoröl bei Mercedes und Konsorten kauft. Böse Zungen nennen es auch Wucher, was es bei nüchterner Betrachtung auch ist.