Beiträge von Andimp3
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Wie ermittelst Du denn aus der VIN das Produktionsjahr ? Der Buchstabe an 10. Stelle der VIN steht für das Modelljahr und das Modelljahr beginnt eigentlich immer im Sommer/Herbst des Vorjahres. Wenn also Deine VIN den Buchstaben für das Modelljahr 2024 hat dann kann das Fahrzeug dennoch schon in 2023 hergestellt worden sein. Genauere verrät Dir das COC-Papier.
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Man könnte wenn man es denn will ggf. auch einfach die Wischergummis wechseln.
https://www.amazon.de/s?k=scheibenwischer+gummi&crid=198IXA1GAA...
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Derjenige welcher der Auffassung ist dass sein #1/#3 die 90/80% schafft möge sich mit mir zur Testfahrt auf der Strecke verabreden von welcher ich berichtete.
Ich wage zu bezweifeln dass es an einem Mangel meines Fahrzeugs liegt, denn die Mehrheit dessen was ich an Ursachen hatte berichten nahezu alle Foristen ja genauso

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Weiterhin kann kein BEV die Ladeverluste mit einbeziehen, dieser Punkt sollte unstrittig sein.
Die spielen ja auch für die Reichweitenplanung keine Rolle

Die Reichweitenvorhersagen (dynamisch natürlich) vom #1 passen bei mir ziemlich genau (+/- 2% SoC am Ziel) wenn es darauf ankommt, nämlich dann wenn es von A nach B geht. Das liegt vermutlich auch daran dass ich eine recht kontinuierliche Fahrweise habe, keine Beschleunigungsorgien fahre und auf der AB eben zu 99% ACC mit 130 km/h bzw auf jeweiliges Tempolimit eingestellt unterwegs bin.
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Auch wenn Du es Dir nicht vorstellen kannst hat auch die verklebte Windschutzscheibe bei modernen Fahrzeugen eine die Karosserie stabilisierende Funktion.
Genauere Informationen gerne bei nem Kfz.-Inschenör einholen.
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Wie sagen die Juristen: kommt drauf an.
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Kurze Geschichte des Leidensweges
Halten wir kurz fest:
- Das vorligen der Punkte 1+2 kannst Du aktuell nicht beweisen -> kein Grund für eine Wandlung.
- Punkt 3 - Funktionalität von Android Auto /Carplay war nicht Bestandteil des Kaufvertrags -> kein Grund zur Wandlung.
- Punkt 4 - wenn tatsächlich gegeben -> Kundendienst über Smart einfordern. Mindestens einen Versuch der Nachbesserung musst Du Smart machen lassen. Ob mehr - mal in den Vertragsbedingung und der Rechtsprechung nachlesen.
- Das vorligen der Punkte 1+2 kannst Du aktuell nicht beweisen -> kein Grund für eine Wandlung.