Das beantwortet nicht meine Frage:
Wann haben die von ALD Dir denn mitgeteilt dass Sie Deinen Leasungantrag annehmen
Meines Erachtens können die sich dafür nicht ewig Zeit lassen und Du bist nach Ablauf von Zeit x auch nicht mehr an Dein Vertragsangebot (hier der Leasingantrag) gebunden. Das wäre der Punkt den (D)ein Anwalt abklopfen sollte.
Meiens Erachtesn greift hier zunächst mal §147 Absatz 2 BGB:
ZitatDer einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
Von Dir kann nicht erwartet werden dass Du Monate später noch mit einer Annahme des Leasingvertrages rechnen bzw. diese akzeptieren musst.
Somit greift bei der verspätet erfolgten Annahme des Leasingvertrages §150 Absatz 1 BGB:
ZitatDie verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag.
Hier wäre es nun an Dir dieses Angebot (nachweisbar schriftlich) abzulehnen und damit ist das Thema aus meiner kaufmännischen Sicht durch.