Die können nur eine Auskunft geben wenn sie was wissen. Das ist in der Regel nur 1-14 Tage vor Anlieferung des Fahrzeugs beim Servicepartner der Fall.
Beiträge von Andimp3
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Au weia... Du bestellst ein Auto und beachtest dann nicht was Du schriftlich von der Leasing erhälst ? Da kann man Dir nun wirklich nicht helfen und ich befürchte ALD wird da auch keine Kulanz zeigen.
An Deiner Stelle würde ich fragen ob ALD ggf. der Übertragung des Vertrages auf eine dritte Person zustimmt.
Wenn die das machen die Karre hier und anderswo anbieten und für die erfolgreiche Leasingübernahme Betrag x anbieten.
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Es liegt nicht an mir wenn Du Dich nicht eindeutig ausdrücken kannst. Dein Text suggeriert klar das es ein neuer ADAC-Tarif wäre und das ist nicht der Fall.
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Das beantwortet nicht meine Frage:
Wann haben die von ALD Dir denn mitgeteilt dass Sie Deinen Leasungantrag annehmen
Meines Erachtens können die sich dafür nicht ewig Zeit lassen und Du bist nach Ablauf von Zeit x auch nicht mehr an Dein Vertragsangebot (hier der Leasingantrag) gebunden. Das wäre der Punkt den (D)ein Anwalt abklopfen sollte.
Meiens Erachtesn greift hier zunächst mal §147 Absatz 2 BGB:
ZitatDer einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
Von Dir kann nicht erwartet werden dass Du Monate später noch mit einer Annahme des Leasingvertrages rechnen bzw. diese akzeptieren musst.
Somit greift bei der verspätet erfolgten Annahme des Leasingvertrages §150 Absatz 1 BGB:
ZitatDie verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag.
Hier wäre es nun an Dir dieses Angebot (nachweisbar schriftlich) abzulehnen und damit ist das Thema aus meiner kaufmännischen Sicht durch.
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Ich bin ja schon sehr lange in Autoforen unterwegs aber irgendwie hat das in BEV-Foren ne neue Qualität über welche Kleinigkeiten bei den Funktionalitäten welche nur "Geschmackssache" sind diskutiert wird.
Liegt das daran das man denkt "ist doch nur Software, das können die doch mal eben nach meinem Gusto schnell ändern" ?
Zum Tipblinken: auch meine bisherigen Fahrzeuge mit Tip-Blinken blinkten 3x - das weiss ich, stelle mich in der Anwendung darauf ein und gut ist.
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Das ist kein Auszug vom neuen ADAC-Tarif sondern das was Du als bisheriger ADAC-eCharge-Kunde von EnbW bekommst.
Mit was der ADAC selbst um die Ecke kommt werden wir erst noch sehen.
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Na dann warte mal

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Ach ? Und das wird mir angezeigt wenn auf dem Display die Fullscreen-Anzeige von Google-Maps via Carplay angezeigt wird.... zeig mal.
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ohne mich zu benachrichtigen
Es gab doch, soweit mir bekannt, nie eine "dauerhafte" Preisangabe sondern immer nur "Preis ist der App zu entnehmen" - das ist wie im Supermarkt oder an der Verbrenner-Tankstelle wo sich der Preis jederzeit ändern kann. Somit ist es Deine eigene Angelegenheit Dich über den jeweils gültigen Preis zu informieren.
Abgesehn davon ist ja nun wirklich von Anfang an bekannt dass Charge@Street überteuerter Schwachsinn ist und nem geschenkten Gaul (Jubiläums-Gutschrift) schaut man nicht ins Maul

Der Schuldige ist der Ladesäulenbetreiber.
Was kann der Ladesäulenbetreiber dafür wenn ihm die EU vorschreibt dass er Resellern und eigenen Kunden den gleichen Preis berechnen muss ?