Das mit dem EQE ist aber schon Jammern auf hohem Niveau.... für Lau würde ich den gerne für ne Zeit fahren ![]()
Beiträge von Andimp3
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Meiner Beobachtung nach bis:
- Entriegeln des Fahrzeugs oder
- Ablauf von 30 Minuten oder
- Beenden der Vorklimatisierung per App oder
- Erreichen eines zu niedrigen SoC
Bei erreichen der Temperatur wird diese gehalten bis einer der vorgenannten Punkte eintritt.
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Ich habe die Auszahlung von Antrag April 2023 noch nicht einmal.
Das hätte ich schon längst das ganze gerichtsanhängig gemacht.
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Wir haben damals am 20.02. die Bestellung über den Händler aufgegeben. Bei Smart ist die Bestellung am 09.04. eingegangen.
Nach meinem Dafürhalten ist das schlichtweg so nicht möglich weil die Bestellung wenn Du sie beim Händler machst doch auch direkt übers Internet getätigt wird. Somit ist die Bestellung sofort im System von Smart.
Ich würde daher eher vermuten dass Deine Bestellung vom Februar (der ja bei Bestellung schon ein Fahrzeug mit seiner VIN zugeordnet ist) aus irgendeinem Grund (vielleicht ein größerer Schaden am Fahrzeug) intern storniert und durch eine neue ersetzt (also auf ein anderes Fahrzeug gewechselt) wurde.verantwortlich für die Bestellverzögerung ist doch der Händler vom 20.02.
Nö, wenn Du nen Smart #1/#3 bestellst dann bestellst Du immer direkt bei Smart - vollkommen Wurst ob Du das nun zu Hause im Schlafanzug vorm PC, in Bagdad auf dem Fischmarkt mit dem Handy oder beim Smart-Agent im Glaspalast machst.
Die Bestellung ist ab da sofort im System von Smart und dieser ist schon ein Fahrzeug mit VIN zugeordnet. Bis zur Anlieferung beim Händler hat dieser auf den Verlauf der Lieferung absolut keinen Einfluss und ist auch nicht der Vertragspartner des Bestellers.
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Es wurde aber nicht vorgeschrieben, dass es zu ~ 80 % einen Fehlalarm gibt
So isses... ich denke nicht dass das so Verordnungskonform ist.
Aber auch das wird nicht dazu führen, dass Smart die Option nur optisch dauerhaft speichert.
Goldbacher fährt einen #1 welcher vor dem 7.7.2024 zugelassen wurde. Somit ist das Gebimmel bzw. überhaupt die Warnung in Sachen (vermeintlicher) Geschwindigkeitsübertretung meiner Erinnerung nach noch keine Pflicht. Bin mir aber gerade nicht 100% sicher.
Meiner jedenfalls merkt sich das ausschalten der Bimmen nach wie vor auch wenn er, wie schon bei 1.3.2, das im Menu so nicht anzeigt. -
Mein Fahrzeug lädt weiterhin nur bis 55 Kw am Schnelllader!
Wenn das auch bei SoC unter 78% der Fall ist dann ist das ein Fall für die Werkstatt.... und nicht abspeisen lassen sondern notfalls mit einem Mitarbeiter des Servicepartners zu einem öffentlichen Lader mit mindestens 150 kW fahren wo der Fehler auftritt.
dass er piepen muss. Da kann Smart einfach nichts dran ändern.
Wenn ich den Verordnungstext richtig erinnere ginge auch eine haptische Warnung... Sitz rütteln oder so

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Du weißt schon, dass die Garantie für den Smart 3 Jahre gilt?
Aber erst wenn die 1. Inspektion bei nem Smart-Partner gemacht wurde... lässt man die bei zB ATU machen oder gar nicht (ok macht keinen Sinn da kostenfrei - aber wäre ja möglich) dann bleibt es bei 2 Jahren

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Wenn du an einer WB-Hängst die dann erstmal zickt und nur noch 5-6A gibt ist das nicht Wurst
Das Problem haben wir/ich mit unseren go-E nicht.
Das musst du nur, wenn der Ladevorgang vorher nicht beendet ist.
Sehr gut, dann hab ich damit kein Problem.
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Aber mit Abstand ärgerlichsten finde ich, dass die starke Rekuperationsstufe nicht mehr gespeichert bleibt, sondern bei jedem Neustart nun "normal" ist.
Hast Du mal nach dem umstellen händisch Dein Fahrerprofil gespeichert ? Vielleicht hilft das.
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Jetzt kann ich auch während das Fahrzeug AC lädt den Smart öffnen und was raus holen, ohne dass er direkt den Ladevorgang unterbricht.
Die paar Sekunden Ladeunterbrechung sind doch vollkommen Wurst.
Ich werde mit 1.4.0 voraussichtlich am Mittwoch zum ersten Mal laden. Wenn ich da wirklich bevor ich abstöpseln kann erst ins Auto steigen und die Verriegelung freigeben muss dann weiss ich schon jetzt das mich das tierisch ankotzen wird.