Umgekehrt wird ein Schuh draus... es wird aufgeschrieben was bemängelt wird. Wurde hier nicht, Reifen sind nicht mal mehr auf den originalel Felgen und somit wirds schwierig.
Tante Edit sagt: irgendwie hatte ich das falsch in Erinnerung, bei meinen letzten Postings ging ich davon aus dass die Reifen auf den originalen Felgen gewechselt wurden. Jetzt habe ich nochmal zurück geblätter und gesehen dass Räder getausch wurden.
Wenn die Reifen also noch auf den originalen Sommerfelgen sind würde ich das im Wege der Sachmängelhaftung (wenn die beiden Reifen unteschiedliche Profilarten haben) geltend machen... das lässt sich dann auch gerichtlich durchsetzen weil zwar verschiedene Marken aber nicht unterschiedliche Profiltypen auf einer Achse gefahren werden dürfen entspricht das Fahrzeug so nicht der StVZo und die Beweilsastumkehr erst nach einem Jahr greift.