Es wurde aber nicht vorgeschrieben, dass es zu ~ 80 % einen Fehlalarm gibt
So isses... ich denke nicht dass das so Verordnungskonform ist.
Aber auch das wird nicht dazu führen, dass Smart die Option nur optisch dauerhaft speichert.
Goldbacher fährt einen #1 welcher vor dem 7.7.2024 zugelassen wurde. Somit ist das Gebimmel bzw. überhaupt die Warnung in Sachen (vermeintlicher) Geschwindigkeitsübertretung meiner Erinnerung nach noch keine Pflicht. Bin mir aber gerade nicht 100% sicher.
Meiner jedenfalls merkt sich das ausschalten der Bimmen nach wie vor auch wenn er, wie schon bei 1.3.2, das im Menu so nicht anzeigt.