Genau diese Bedingungen erfüllen viele Smart#1, die in Zeebrügge rumstehen, nicht
Häh ? Welche Bedingungen sollen die nicht erfüllen ? Alle Vorgaben, selbst die Schnittstelle, für das Alkoholdingens ist vorhanden.
Genau diese Bedingungen erfüllen viele Smart#1, die in Zeebrügge rumstehen, nicht
Häh ? Welche Bedingungen sollen die nicht erfüllen ? Alle Vorgaben, selbst die Schnittstelle, für das Alkoholdingens ist vorhanden.
Die meisten Assistenzsysteme müssen sich bei Neustart neu aktivieren.
S-Pedal ist kein Assistenzsystem.
Das ist zwar richtig, ich würde es aber zumindest für logisch halten wenn als Standard kein Fahrmodus gespeichert werden darf der schlechtere Verbräuche als der bei der WLTP-Ermittlung verwendete Fahrmodus liefert.
Ob das so in irgendeiner Verordnung geregelt ist weiss ich nicht, wäre aber meines Erachtens sinnvoll damit die Hersteller beim WLTP nicht mit irgendeinem Superduperhypermilingsparmodus testen denn dann nie einer verwendet weil in dem die Karre zB nur 30 km/h Vmax fährt ![]()
Und wer weiß - vielleicht würden unsere Karren im WLTP-Test mit dem Ecomodus sogar mehr verbrauchen als im normalen Fahrmodus, dann wäre das mit der angenommenen Regelung nur folgerichtig dass der nicht gespeichert werden darf.
Diese dämlichen Vorschriften sind typische Beispiele von Kontraproduktivität. Ich nehme an, dass sie der Sicherheit dienen sollen, bewirken aber das Gegenteil.
Wieso dient denn die Vorschrift nicht der Sicherheit. Die Vorschrift kann reichlich wenig dafür wenn ein Fahrzeughersteller zu blöd ist diese umzusetzen.
Ich dachte ja bis November (da wird meiner 2 Jahre alt - bezogen auf das Produktionsdatum) die 30.000 voll zu haben.
Da will meiner (in aktuell 91 Tagen) mich zur Inspektion schicken. Nach Zeit wäre die jedoch erst im Mai 2025 fällig und aktuell bin ich bei 23.646 km. Damit werde ich die 30.000 voraussichtlich erst im Dezember/Januar voll haben.
Allerdings stehen bei mir noch KDMs an (Bowdenzüge Türen hinten und ggf. noch mehr ?) daher werde ich dann für November einen Termin in Sachen der KDMs machen und bei der Gelegenheit des Service zurücksetzen lassen. Das macht ja nichts - er wird dann halt im Dezember/Januar nochmal zurückgesetzt und nervt mich nicht wochenlang.Vielleicht wird der Service dann auch vorgezogen - das ist bei mir eigentlich Wurst weil ich bis Leasingende so oder so dann noch einmal zum Sevice muss.
Alternativ einen Forumskollegen aus der Umgebung zu ner Testladung einladen.
Im Rhein-Main-Gebiet würde ich zur Verfügung stehen und dann auch nicht zig kWh ziehen wollen ![]()
Nope, aber alles was jetzt seit Juli an Bord sein muss hat er ja. Lediglich die VZE und dadurch die Anzeige bei Geschwindigkeitsübertretung ist meiner Meinung nach in Sachen Erkennungsqualität nicht auf dem Level welches sie haben müsste. Das ist aber ein Bug und kein grundsätzliches Fehlen der geforderten Funktion.
Wenn ich es richtig im Kopf habe darf dort wo die neuen Vorgaben nicht erfüllt werden eine Ausnahmegenehmigung für max 10% der im Vorjahr zugelassenen Fahrzeuge des betroffenen Modells eine Ausnahmegenehmigung bekommen - da hätte Smart wohl ein fettes Problem wenn es darum ginge.
Laut "meinem" Serviceberater bei Kunzmann können die Werkstätten den Service nicht auf ein bestimmtes Datum / km-Stand setzen sondern nur als duchgeführt setzen und damit einen neuen Zyklus (30.000 km / 2 Jahre) starten.
Man kann sich also aussuchen ob der bis zur Durchführung des ersten Service weiter falsch zu früh oder ab vorzeitigem Werkstatteingriff falsch zu spät angezeigt wird.
So ist das halt wenn Hotline-Theorie auf Wirklichkeit trifft.
Enn Flaaschkeeswegg als Naduralrabadd geehd aach ![]()
Du hast ja sowas von keine Ahnung ![]()
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Bildschirmfoto 2024-08-13 um 20.37.15.jpg
Gerne auch Fischstäbchen auf dem runter regulierten 900 Grad OHG ![]()
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