Ich zitiere mich mal selbst vom 09.07.2024:
Aus meiner Sicht ist das auch heute keine gesicherte Erkenntnis denn die ABE von zB meinem Premium stammt laut Fahrzeugschein zwar vom 9.11.2022 und somit nach dem Stichtag aber es ist ja die Frage war zählt hier: Erteilung der ABE im November oder Datum der Antragstellung. Die Beantragung könnte durchaus vor dem Stichtag gewesen sein und bei solchen Dingen zählt in der Regel das Datum der Einreichung der Unterlagen.
Interessanter Weise findet man dann in der Liste des KBA:
Bildschirmfoto 2024-10-11 um 07.12.59.jpg
Dazu kommt dass es sich hier "nur" um eine Erweiterung der ursprünglichen ABE handelt welche vom 27.6.2022 stammt und somit auch vor dem Stichtag erteilt wurde:
Bildschirmfoto 2024-10-11 um 07.10.17.jpg