Beiträge von Andimp3

    Von einem Fehler oder gesperrten Update wussten die noch nichts

    Mir sagte "mein" Serviceberater noch dass sie aktuell einen neuen #3 für die Übergabe an den Kunden fertig machen wollten und dort das Update auf 1.5.0 aus besagtem Grund nicht möglich war.


    Es könnte natürlich gut sein dass das VIN-abhängig ist... ich habe da nicht genauer nachgefragt ob es für alle Fahrzeuge gilt.


    Wenn ich es richtig in Erinnerung habe hatten wir es aber auch schonmal dass die Werkstätten ein bestimmtes Update nicht (mehr) aufspielen durften, dies aber zT noch OTA verteilt wurde - könnte 1.3.0 gewesen sein.


    Falls du noch was von Kunzmann hörst gib gerne Bescheid.

    Na klar... alles für den Dackel äh für den Club äh für das Forum :D

    Du musst schon umfänglicher lesen:


    Zitat

    Die Nutzung ist aber auch dann untersagt, wenn das Medium zwar nicht in die Hand aufgenommen wird, aber die Bedienung eine zu lange Blickzuwendung erfordert

    Wenn Du nicht zu lange hinkucken musst kannst Du auch nicht geblendet werden.


    Und weiter:


    Zitat

    Wie diffizil die Sachlage sein kann, lässt sich am Urteil des OLG Karlsruhe erkennen, welches zu dem oben genannten Beschluss führte. So war ein Fahrer im Frühjahr 2019 in seinem Tesla von der Bundesstraße abgekommen und rammte hierbei mehrere Bäume und ein Straßenschild. Der Fahrzeugführer hatte während der Fahrt über Touchscreen im Auto die Intervallschaltung seiner Scheibenwischer bedient


    Liest man die weiteren Ausführungen dann sieht man dass die Rechtsexperten sich einig sind das Touchbedienung des Displays nur dann zulässig wenn diese nicht mehr Aufmerksamkeit erfordert als die Bedienung eines entsprechenden physischen Schalters. Das widerum ist hier nicht der Fall.


    Kann ja jeder machen wie er meint - aber dann bitte auch nicht über ggf. eintretende Kosequenzen meckern.

    In welcher StVO steht das? Fahrzeugbedienung ist in der StVO ja nicht ausgeschlossen, solange man den Blick dafür nur kurz und bei passender Verkehrslage abwendet.

    Zur Rechtsfindung gerne hier nachlesen:

    https://www.verkehrsanwaelte.d…ehrend-der-fahrt-erlaubt/


    Was Du da machst ist keine Fahrzeugbedienung sondern Fahrzeugkonfiguration, was während der Fahrt vollkommen unnötig ist.


    Wie viele andere auch habe ich ne Lesebrille. Kommt aber im Auto beim Fahren halt nicht so gut, jedes mal erst die Lesebrille aufzusetzen um den Ladestand erkennen zu können.

    Während dem Auto fahren habe ich meine Fernbrille auf, für den Arbeitsplatz habe ich ein Gleitsichbrille welche speziell auf Bildschirmabstand und Abstand zu abzulesenden Dokumenten eingestellt ist.


    Dennoch kann ich mit der Fenbrille mit 3,75 Dioptrin (eher ungünstig fürs Fahrerdisplay im Smart) den SoC ablesen.


    Workaround für Dich: wenn ich nicht irre lässt sich das Energiemnu mittel Sprachbefehl aufrufen, da solltest Du dann auf jeden Fall den SoC ablesen können. MIt Sprachbefehl "Hauptmenu" kommt man zurück zur Weltkugel.

    bei mir kam genau die gleiche Fehlermeldung, aber ich kann mit 1.4.1 ganz normal weiterfahren. Muss mich nachher mal an den Support wenden, dass die mir das 1.5 Update wieder anstoßen,

    Nach dem 10er-Reset heute Morgen kann ich wieder Fahrstufen einlegen.


    Ich habe dann den ganzen Vorgang per Mail "meinem" Serviceberater bei Kunzmann geschildert und Bilder von SoCs HV/12V und Fehlermeldung mitgeschickt.


    Bereits 10 MInuten später kam ein Rückruf von ihm. Er sagte dass sie aktuell bezüglich der 1.5.0 nichts machen können da diese mittlerweile auf Grund von Problemen mit der Version von Smart GESPERRT sei.


    Vielleicht liegt es daran dass unsere das dann nicht installiert haben.


    obwohl das für die 2023er Autos gar nicht vorgeschrieben ist.

    Das ist hier noch nicht Final geklärt. Die ursprüngliche Homologation des #1 lag vor dem dem Datum in 2022 ab welchem alle neu homologierten Fahrzeuge das haben müssen. Es gab dann einen Nachtrag zu dieser Homologation welcher zu einer geändert Homologationsnummer führt und welcher nach dem Stichtag in 2022 erfolgte.


    Ob hier nun das ursprüngliche Homologationsdatum oder das Datum des Nachtrags maßgeblich ist wissen wir bisher nicht.


    Habe es nicht gefunden, sind die Häckchen für den Datenschutz die jedesmal rausfallen,

    Das war doch bei 1.3.0 wenn ich es richtig erinner und danach (jedenfalls bei mir) nicht mehr.


    Kann es sein dass Du im Fahrzeug gar nicht angemeldet bist ?