Und ich zeig Dir mal die Fakten aus dem #1:
1.0.1 - Bild vom 8.7.2023:
1.5.0 - Bild von heute:
Ob das beim #3 auch so ist weiss ich nicht, vermute aber schon und JA, auch in einer BA können Fehler vorhanden sein.
Und ich zeig Dir mal die Fakten aus dem #1:
1.0.1 - Bild vom 8.7.2023:
1.5.0 - Bild von heute:
Ob das beim #3 auch so ist weiss ich nicht, vermute aber schon und JA, auch in einer BA können Fehler vorhanden sein.
Auf jeden Fall, an die #3 Fahrer die auch suchen, die Servicestellung der Scheibenwischer ist unter Fahrzeugzustand.
Ist beim #1 identisch - und das mindestens seit 1.0.1.
Und mit hoher Wahrscheinlichkeit wird trotzdem noch Gewinn gemacht.
Den Fanhansel lasse ich mir schon lange nicht mehr anzeigen.
PS: Soll es heute nicht regnen ?
Mir Wurst, der Dreck der letzten Wochen musste runter.
Und in Frankfurt am Samstag lieber ne halbe Stunde vor Öffnung auf dem Gelände stehen und warten sowie als Nebeneffekt die Happy Hour nutzen als später anfahren und dann bis zu 40 Minuten in der Schlange stehen und davon 30 Minuten in der Schlange auf der Hanauer Landstraße zur Verkehrsbehinderung beitragen
So hatte ich dann auch gleich Gelegenheit mal alle Menus nach dem Update auf 1.5.0 neu abzufotografieren - kommen dann später oder morgen wiedere ins Forum.
Hier meine Systemversion: 20.33.10.24174.43442 . Bei mir steht weiterhin unter Updateversion 1.5.0.
Das ist die gleiche wie bei mit (Update nach Dir durchgeführt) aber auch bei anderen welche das Update vor Dir ausgeführt haben.
Seltsam dass dazu bei Dir nochmal ein "Mini-Update" kam - könnte an unterschiedlich verbauter Hardware liegen.
Besteht beim #1 Brabus mit Original-Bereifung eigentlich die Gefahr, dass die Führungsschienen in der Waschanlage die Felgen beschädigen?
So fett sind die Schlappen nun auch nicht. Einfach an der Einfahrt zur WA nachschauen/-fragen wie breit die Schlappen sein dürfen, dann bist Du save.
Bei Mr Wash findet man die Angabe sogar auf der Homepage - hier zB für Frankfurt/Main:
Bin da auch mit den 275ern auf der HA meiner beiden ehemaligen BMW E32 problemlos durchgekommen.
Pauschal kann man hier nicht mit der ABE argumentieren.
Doch kann man, denn wenn es eine ABE mit der von Dir genannten Einschränkung ist, dann gibt es für die Rad-/Reifenkombi auf dem Fahrzeug halt schlicht keine ABE.
Es ist doch nur logisch dass die ABE für das Fahrzeug vorliegen muss auf welchem man die Dinger montieren will und nicht für ein anderes Fahrzeug bzw. eine andere Fahrzeugvariante.
Was für mich jetzt allerdings eine spannendere Frage ist, darf ich eine Felge die vor einem Jahr die Einschränkung in der ABE noch nicht hatte (und ich diese ABE ausgedruckt im Fahrzeug liegen habe) jetzt nicht mehr fahren, weil es eine neuere ABE gibt, die die Einschränkung auf COC-Papiere hat?
Hier würde ich vermuten dass die Felge seit Änderung der ABE auch eine andere KBA-Nummer hat.
Der TÜV-Prüfer prüft bei sowas die KBA Nummer an der Felge, schaut in seinen Computer und weiss dann was Sache ist.
Bei mir hat er mit der originalen Batterie immer wieder über Nacht oder während ich im Büro war die Uhrzeit nebst Datum etc. verloren. Lag aber offensichtlich nur an der Batterie denn mit der Varta ist das seit 1 Jahr nicht mehr passiert.