Genau diese Bedingungen erfüllen viele Smart#1, die in Zeebrügge rumstehen, nicht und jetzt nicht zugelassen werden können, da Smart europe es versäumt hat, rechtzeitig eine Sondergenehmigung zu beantragen.
Wie kommst du auf die Aussage, dass die Assistenzsysteme nicht vorhanden sind? Auch das von dir verlinkte Video sagt nur, dass die Fahrzeuge nicht zugelassen werden können, weil es eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Hier konnte ich nirgendwo etwas über die Gründe entdecken.
Das würde auch den Aussagen Wiedersprechen, dass es eben kein HW / SW Problem ist, sondern eben "nur" die COC-Papiere nicht den Forderungen entsprechen