da hat Andimp3 wohl Recht:
Auszug aus dem Versicherungsschein:
§ 3 Besondere Ausschlüsse
Ausschlüsse von der Versicherung
Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:
a) Teile, die einem erhöhten natürlichen Verschleiß unterliegen, wie z. B.:
Bremsbeläge, Bremsbacken, Bremsscheiben, Bremstrommeln; Scheibenwischerblätter,-düsen, -arme und -gummiprofile; Fahrwerksverschleißteile
wie Fahrwerksstoßdämpfer und Federbeine, Fahrwerksfedern, Stabilisatoren
(außer Niveauregulierung); Achs- und Gelenklager, Spurstangen,
Spurstangenköpfe, Querlenkerlager, Motor- und Getriebelager; Verschleißteile
des Schließsystems, Fahrzeugschlüssel, Fernbedienungen/Sender
und Empfänger, Sender und Empfänger von Keyless-Entry(Go)-Systemen,
mechanische Teile des Schließsystems (ausgenommen Türschlösser);
Lichtquellen, Lichtleitertechnik, Scheinwerfer und Lampengehäuse (mit interner
Verkabelung); Diese beispielhafte Liste ist jedoch nicht abschließend.