Smart #1 Widerrufsrecht privat - Frist Beginn? Storno Online Kauf, Lieferung oder Abholung relevant?

  • Aber bestimmt auch nur dann, wenn das Fahrzeug vom Erstbesitzer nicht genutzt wurde, oder?

    Alles andere wäre in meinen Augen Betrug.

    Bei einer sogenannten „Tageszulassung“ ist man ja auch Zweitbesitzer, was sich im Nachhinein nicht schönreden lässt.

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    Smart #1 Launch Edition

    System-Version 1.3.2

    AHK

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  • Wen es interessiert, einfach Mal im Forum für Tesla Fahrer nachlesen. Da wird das lang und breit besprochen. Bei den Fahrzeugen, die wegen der fehlenden USS bei Abholung einfach stehen gelassen wurden, wurde es jedenfalls so gemacht.

    #1 Launch Edition

    Bestellung: 25. Januar 2023

    Auslieferung: 01. Juni 2023

    Software: 1.3.2 EU

  • Tesla macht das tatsächlich.

    Obwohl das Fahrzeug schon ein Käufer gefahren hat der danach den Widerruf erklärte ? Das wäre eine betrügerische Handlung gegenüber dem welchem sie die Karre dann als Neuwagen andrehen.


    Bei den Fahrzeugen, die wegen der fehlenden USS bei Abholung einfach stehen gelassen wurden

    Da ist das ja noch ok, denn das Fahrzeug wurde ja nicht benutzt.

    #1 Premium in Laser Red - Eclipse Black, Smart OS v1.3.0 / 20.33.10.23423.40436 / Hello Smart App 1.4.14 / Hello # App 1.0 (44)

    Navi-SW 0.05.12.15.24.03.1a.10 Navi-DB N.J.A2.24.00.01.00 Hidden Features des Smart #1 - klick / Smart #1 FAQ-Thread -> klick

    früher: Mercedes C118 CLA 250e Coupé, Mercedes W211 E 420 CDI, BMW E38 750iA-V12, BMW E32 740iA-V8, BMW E32 730iA-V8, Opel Omega B 2.2i 16V, Opel Omega A 2.0i, BMW E23 730R6, BMW E21 320R6, Opel Manta B GT/E, BMW E10 2002tii

  • Richtig. Das steht ganz deutlich auch in den AGBs. Aber immer nur, wenn kein Händler unterstützt hat.

    Und wie ist diese "Unterstützung" genau definiert bzw. abgegrenzt?

    Wenn Sie Verbraucher sind und den Kaufvertrag über den smart Store und damit ausschließlich über Fernkommunikationsmittel und ohne die Unterstützung eines smart Vertriebspartners abgeschlossen haben, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

    Das klingt eindeutig, es geht nur um den Abschluss des Kaufvertrages, das man quasi selbst geklickt hat? Wie oft ich wo Probe gefahren bin und mich hab beraten lassen, beides vielleicht sogar beim ausliefernden Händler, spielt keine Rolle?

    Mehr Sorgen würde mir die Frage bereiten, ob das Kaufgeschäft auch wirklich nur Online angebahnt wurde. Der Tenor lautet zwar dahingehend, das letztendlich der "finale" Mausklick oder die Unterschrift beim Händler den Unterschied macht, aber da hat es in den Jahren schon einige Diskussionen gegeben, inwiefern man nach einer eingehenden Beratung vor Ort noch von einem "Online-Geschäft " reden kann. Das würde ich dann auch nicht gerne vor Gericht klären wollen.

    Ja, das ist die Frage. Leider haben wir ja jetzt den ersten echten Fall, Spiidy hat aber noch nicht verraten, ob sie das Auto irgendwo Probe gefahren und schon "Beratung" bei einem Händler vor Ort hatten. Was ich aber stark annehme, sind ja nicht viele, die das Auto wirklich blind bestellt haben (oder war das der Trick dabei um ggf. beim Widerruf auf Nummer sicher zu gehen? ;) ).

    Spielt es da eine Rolle, dass der Grund ja nicht "gefällt mir nicht" ist (was nach einer Probefahrt ja wenig überzeugend wäre...), sondern sogar ganz im Gegenteil "Das Auto hat klare Mängel, die es nicht haben darf/normal nicht hat, siehe Probefahrt". Aber eigentlich ist es gesetzlich ja klar mit "ohne Angabe von Gründen" definiert.

    Gibt es einen Mittelweg, Händler/Hersteller bietet komplett neues (intaktes) Fahrzeug an und alles ist gut? Spiidy Wäre das denn eine Alternative für Euch?


    Aber auch hier der Blick auf Tesla, wenn Tesla sich mit Verweis auf eine wahrgenommene Probefahrt in einem Tesla-Store da rausreden könnte, würden sie es tun und das ist ja meines wissens nicht der Fall, oder?

  • Wir haben einen Smart #1 vor der Bestellung Probe gefahren. Es ist ja auch üblich dass man sich ein Produkt vorher anschaut und dann erst die finale Kaufentscheidung trifft. Die Bestellung erfolgte von mir am ersten Tag der Bestellftreigabe, d.h. 25.01.2023, ohne Zutun des Händlers. Mal sehen wie es dann tasächlich mit dem Widerspruch abläuft.

  • Da sind problematischere Fälle denkbar! Bei mir gab es während des hektischen Bestellprozesses eine Kommunikation mit der Verkäuferin per WhatsApp.

    #1 Premium Laser Red Metallic + schwarzes Dach, Dark matter.

    :) Ausgeliefert: Landsberg am 15.3.23

    8) Motto: Cruisen ist cooler als rasen.

    1.0.1 ... 1.0.3 ... 1.1.1 ... 1.2.0 ... 1.3.0 ... 1.3.0a1 ... 1.3.2 ...

  • Das klingt eindeutig, es geht nur um den Abschluss des Kaufvertrages, das man quasi selbst geklickt hat? Wie oft ich wo Probe gefahren bin und mich hab beraten lassen, beides vielleicht sogar beim ausliefernden Händler, spielt keine Rolle?

    Da kann ich nun tatsächlich aus erster Hand was zu beisteuern: Ich habe meine Bestellung letzte Woche storniert. (Pläne ändern sich...)


    Der Smart-Mitarbeiter fragte auch ausdrücklich, wie ich die Bestellung abgegeben hätte. Meine Angabe, dass ich das online gemacht habe, war dann ausreichend, um unkompliziert zu stornieren. Den Voucher habe ich auch bereits wieder auf meinem Konto gutgeschrieben bekommen.

  • Hier ein Update von mir bezüglich meines Widerspruchs vom Kauf des ausgelieferten mangelhaften #1 Premium.

    Smart kennt offensichtlich ihre eigenen AGB nicht. Wenigstens wurde seit gestern der Widerspruch des Kaufs akzeptiert.

    Da in den AGB steht, dass ich das Fahrzeug unverzüglich dem Vertriebsparter übergeben soll, wollte ich dies morgen oder übermorgen machen. Meine Verkäuferin sagte zu mir, dass sie eine Mail von smart hat und sie warten soll, bis sich ein TÜV-Gutachter bei Ihnen meldet um einen Termin für die Rücknahme des Fahrzeugs ausmacht.


    Ich wurde gestern von Smart so in Kenntnis gesetzt:

    "Bei Rückgabe wird dein Fahrzeug von einem externen Partner begutachtet. Der bewertete Wertverlust durch etwaige Schäden und Mängel, so wie eine zu hohe Laufleistung werden dir in Rechnung gestellt und von dem ursprünglichen Fahrzeugpreis abgezogen."

    Steht zwar so nicht in den AGB, aber gut, kein Problem für mich. Ich bin ja auch so einer, nur mit entsprechend höherer Qualifikation. Wenn ein Gutachter nicht neutral beruteilt, dann lass ich ihn vor Gericht laden und stelle dort sehr unangenhme fachlich tiefgreifende Fragen, die er dann vollumfänglich zu Beantworten hat.


    Ich habe Smart dann heute mitgeteilt, dass ich die Rückgabe morgen oder übermorgen abwickeln möchte. Dazu kam folgende Antwort:

    "Zum gegenwärtigen Moment können wir nicht bestätigen, ob eine Rückgabe des smart #1 am 23.03.23 bzw. 24.03.24 möglich sein wird. Der Grund hierfür ist, dass wir auf die Kontaktaufnahme des TÜV warten müssen. Sobald dies geschehen ist, wird dich dein Vertriebspartner kontaktieren, um die Rückgabe zu planen."

    Daraufhin habe ich wieder eine weitere Mail mit Verweis auf die AGB geschrieben, wonach mich eine Wartezeit nicht interressiert und Smart dafür Sorge zu tragen hat, dass ich die Rückgabe unverzüglich durchführen kann um die Rückerstattung des Kaufpreises (ich bin ja Barzahler), wieder entsprechend den AGB, ebenfalls unverzüglich zu erhalten. Bisher kam noch keine Rückantwort.


    Fakt ist, dass ich den defekten Karren mit gerademal 112 km Laufleistung so schnell wie möglich aus meiner Garage haben will und zurückgeben möchte. Mit einer schnellen Rückabwicklung scheint Smart wohl überfordert zu sein. Bin gespannt wie es weiter geht.