Wie gesagt, die Vorgeschichte der Reifen ist unbekannt.
Die musst Du auch nicht wissen sondern nur von wem Du diese (ob nun mit oder ohen Fahrzeug) erworben hast:
- Händler: 2 Jahre Gewährleistung (kann bei gebrauchten Waren auf 1 Jahr im Kaufvertrag reduziert werden) - 1 Jahr nach Kauf greift die Beweislastumkehr
- Privat: auch hier gilt Gewährleistung, kann aber im Kaufvertrag komplett ausgeschlossen werden
Geltend machen kannst Du Rechte aus der Gewährleistung IMMER AUSSCHLIESSLICH bei demjenigen der Dir den Kram verkauft hat und musst ihm die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen.
Glaube mir: Kaufmann mit jahrzehntelanger Erfahrung in solchen Dingen ![]()