Empfehlung meinerseits. Du solltest dir das Ganze von einem Juristen erklären lassen unter Bezugnahme der jeweiligen Verträge. Da wird einiges durcheinander geschmissen.
Sobald du persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter des Autohauses hattest (Telefon) handelt es sich laut BGH-Urteil nicht mehr um einen Fernabsatzvertrag. Auch, wenn du nicht im Autohaus warst und den Vertrag per Mail bekommen hast.
Wenn du den Kaufvertrag widerrufst, kann natürlich der Finanzierungsvertrag nicht weiter leben, da ja dessen Grundlage fehlt, nämlich das Objekt. Umgekehrt (wie ich es geschildert habe) muss der Widerruf des Finanzierungsvertrages nicht unbedingt den Kaufvertrag beenden. Dieser kann auch ohne Finanzierung weiter bestehen. Da müssen im Einzelfall die genauen Formulierungen geprüft werden.