Habe mich interessehalber mal schlau gemacht: geltend gemacht werden können lediglich die NOTWENDIGEN Aufwendungen.
Das ist so nicht ganz vollständig. Ich hatte mal einen Touareg, der wegen der falschen Farbe des Dachhimmels rückabgewickelt wurde. In den hatte ich nachträglich Musik und Navi einbauen lassen. Musste Volkswagen alles mit bezahlen. Just während der damaligen Auseinandersetzung kam ein diesbezügliches BGH Urteil. (VIII ZR 275/04). Natürlich muss ich mir einen Abzug für die Nutzungszeit anrechnen lassen.
Siehe auch §284 BGB.