Wenn also zB Smart per Mail sagt: yo wir machen die Rückabwicklung und sich dann vor Vollzug umentscheidet musst Du Dich vor Gericht streiten um das ganze durchzusetzen.
Ich weiß nicht, wie viele Rückabwicklungen von Fahrzeug-Kaufverträgen nach §383 BGB du bereits selbst durchgeführt hast. Ich persönlich habe 3, ohne den Smart und mehrere Prozesse zur Mängelbeseitigung durchgeführt. Kundenprozesse zu einer Rückabwicklung, die automatisch auch unsere Vertragsstellung betrafen, haben wir bestimmt hunderte erlebt. Natürlich ist ein Anerkenntnis eines Rücktritts kein vollstreckbarer Titel. Es macht aber einen erheblichen Unterschied, ob ich einen bereits anerkannten Rücktritt durchsetzen muss oder erstmal die Mängel klären lasse und ob diese einen Rücktritt überhaupt rechtfertigen. Ein Schreiben von Smart ist in diesem Sinne auch kein "Geschreibsel".
Trotzdem stimmt natürlich, vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand.
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