Als BtoB Kunde sehe ich da keine Möglichkeit der Klârung. Da gibt es einen gültigen Vertrag mit gefühlt 10 Seiten Kleingedrucktes und den haste dann ohne Möglichkeit des Rücktritt s angenommen. Zumal es bis zur Auslieferung alles Online geht, mit wem willste da irgendwas am Leasingvertrag ändern.
Kann beim Privatleasing anders sein, aber warum sollte es das.
Auf mündliche Zusagen der Niederlassung dann zu vertrauen, da bin ich doch vorsichtig.
Der Verkäufer in der Niederlassung will eine AHK mit Montage verkaufen. Ein Autoverkäufer ist nie dein Freund.
Klar kann das gutgehen, zu einem hohen Prozentsatz sogar. Auf den ersten Blick hat das Auto mit der AHK ja einen Mehrwert.
Ist das nächste Auto wieder aus dem gleichen Autohaus erhöht das natürlich die Toleranzgrenze, aber gibst Du nur das Auto zurück ohne Neugeschäft für das Autohaus wird das Kleingedruckte umso wichtiger.
Für mich steht das hohe Kostenrisiko ( vor allem wegen dem Ausschnitt ) dem nachträglichen Anbau beim Leasing entgegen.
Zumal das Geschäftsleasing eh günstiger ist und ohne Mehrwertsteuer. Ohne Mehrwertsteuer ist der nachträgliche Anbau allerdings auch 🙈. Wir reden grade über etwa 100 € in 3 oder 4 Jahren 🍺.
Mein Sohn ist Fuhrparkleiter und hat etwa 140 PKW im Leasing, da kommt nach Rûckgabe schonmal ne Nette Rechnung wegen solcher Mätzchen.