Wenn man einmal einen unverschuldeten Unfall hatte der 50:50 ausging weil dein Unfallgegner knallhart lügt und aus Mangel an Zeugen und Beweisen, dann will man nicht mehr ohne.
Kann es sein, dass die Verwendung der Aufnahmen im zivilrechtlichen Verfahren kaum anwendbar ist. Im 2018 wurde durch ein Urteil des BGHs die Anwendung in vielen Fällen für möglich erklärt. Jedoch seit der Einführung der DSGVO hat sich rechtlich die Sichtweise anscheinend geändert und das OLG Mühlhausen in 2020 das BGH Urteil aus 2018 für nicht mehr anwendbar hält. Er geht vom einem Beweisverwertungsverbot bei Dashcam-Aufzeichnungen aus. Dabei wird nicht zwischen Crash-Dashcams und den gewöhnlichen unterschiedlichen.
Es kann passieren dass man schöne Aufnahmen hat und diese jedoch niemand sehen möchte.
Ich habe dafür für mich eine einfache Lösung gefunden, eine Versicherung mit Rabattschutz.