Das ist auch verständlich. Ich kenne diesen Sachverhalt auch von ZOE. Eine volle Batterie kann nicht die volle Leistung aus der Rekuperation aufnehmen.
Beiträge von Igi2001
-
-
In dem Artikel in der Süddeutschen stehen, kaum Fakten und viel blah, blah. Da geht es um ein Strafverfahren und nicht um Zivilrecht. Es geht tatsächlich nur darum, ob private Aufnahmen von Dashcams als Beweismittel in zivilrechtlichen Verfahren zugelassen werden. Wenn einzelne Personen im Forum davon überzeugt sind, im Schadensfall die Daten zu nutzen, ist auch in Ordnung. Ich kann mit "big brother is watching you" nichts abfangen. Ich befürchte, dass es in den meisten Fällen nicht funktionieren wird.
-
@lgi2001
Habe hier zu der von dir bemühten Entscheidung einen interessanten Kommentar gefunden, der abschließt mitSelbst der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz äüßerte sich zum Urteil in Mühlhausen so:
Hast du noch Urteile gefunden, die sich mit Verweis auf das Urteil aus Mühlhausen gegen die Verwertung entschieden haben?
Interessanter wäre jedoch umgekehrt zu wissen, ob seit Mitte 2020 überhaupt Gerichtsurteile gegeben hatte, welche die Aufnahmen einer Dashcam als Beweis zugelassen haben.
-
Igi2001 wenn man sich regelmäßig die einschlägigen dashcam Folgen auf Youtube anschaut findet man da eigentlich nur Erfolgsgeschichten wo Unfallvorgänge mittels Dashcam erfolgreich bewiesen werden konnten. Zum Glück schlägt der Datenschutz wohl nicht die Vernunft...
Ich bin persönlich da ziemlich vorsichtig YouTube Berichte als Rechtslage zu bewerten. Mich würde interessieren Gerichtsurteile zu sehen, welche nach 2020 die Dashcam in der Beweisaufnahme zugelassen haben.
Des Weiteren sollte man wissen, dass in manchen Ländern in Europa der Einsatz der Dashcam verboten ist. Da müssen wir nicht allzu weit schauen, Belgien, Schweiz, Luxemburg,…
-
Zu der Entscheidung des BGHs aus 2018 gibt seit 2020 eine abweichende Rechtslage. LG Mühlhausen, Urteil vom 12.05.2020, Az 6 O 486/18
-
Die Zulassung erfolgt unabhängig von der Zahlung. Bei mir war das auch so. Ich habe erst eine Woche nach Zulassung bezahlt. Den Wagen habe ich erst weitere 2 Wochen später übernommen, da die NL es nicht geschafft hatte da Fahrzeug aufzuarbeiten. Zum Glück bin ich bisher von den vielen Problemen verschont geblieben. Nach 1500 km immer noch zufrieden.
-
Entspricht auch meiner Rechnung!
Es gibt es einzelne Stimmen hiervon Forum, welche als Basis 41,17 kWh nehmen würden, mit ziemlich abenteuerlichen Erklärung!
Bei mir liegt dieser auch so in die Bereich 13-14%. Ich laden momentan mit PV Überschuss mit so um 6-8 kWh und dieser liegt etwas höher so um 16-18 %. Ist für mich nicht so relevant da die kWh so um 9 Cent kostet.
-
Wenn man einmal einen unverschuldeten Unfall hatte der 50:50 ausging weil dein Unfallgegner knallhart lügt und aus Mangel an Zeugen und Beweisen, dann will man nicht mehr ohne.
Kann es sein, dass die Verwendung der Aufnahmen im zivilrechtlichen Verfahren kaum anwendbar ist. Im 2018 wurde durch ein Urteil des BGHs die Anwendung in vielen Fällen für möglich erklärt. Jedoch seit der Einführung der DSGVO hat sich rechtlich die Sichtweise anscheinend geändert und das OLG Mühlhausen in 2020 das BGH Urteil aus 2018 für nicht mehr anwendbar hält. Er geht vom einem Beweisverwertungsverbot bei Dashcam-Aufzeichnungen aus. Dabei wird nicht zwischen Crash-Dashcams und den gewöhnlichen unterschiedlichen.
Es kann passieren dass man schöne Aufnahmen hat und diese jedoch niemand sehen möchte.
Ich habe dafür für mich eine einfache Lösung gefunden, eine Versicherung mit Rabattschutz.
-
Es ist vielleicht eine blöde Frage aber welchen Mehrwert soll überhaupt die Dashcam an dem Fahrzeug bringen?
-
Vielleicht sind diese Funktionen nur als Komfort definiert! Theorie und Praxis!?