Interessant... dann scheint doch nicht mehr der Basis-Listenpreis zu Grunde gelegt zu werden, denn sonst gäbe es ja kein separates "Modell" in der Liste der BAFA für die aufpreispflichtige Farbe.
Gilt immer noch.
Vollelektrische Fahrzeuge (BEV)
• Ab dem 01.01.2023 werden nur noch reine Elektrofahrzeuge gefördert.
• Der Fördersatz (Bundesanteil) für den Kauf eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs (BEV)beträgt
- ab 01.01.2023: 4.500 € bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 € und 3.000 € bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 65.000 €
- ab 01.01.2024: 3.000 € bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 45.000 €
• Die Mindesthaltedauer bei Kauf und Leasing wird von bisher sechs auf zwölf Monate verdoppelt.
• Ab dem 1. September 2023 sind zudem nur noch Privatpersonen antragsberechtigt.
BMWK - Habeck: „Umweltbonus wird ab Januar 2023 konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet“