Ja das mit der GAP ist ja ein tiefgreifenderes Problem
Sie erstatten mir die GAP zu viel Berechnung nun für 2 Monate zurück
Die Leasing läuft schon länger…
Wir brauchen für die Firma auch rückwirkend alle Rechnungen geändert.
Bei der Wertminderung haben sie uns nun zurück geschrieben: Der Leasinggeber ist als Eigentümer berechtigt 10% der Reparaturkosten – netto - als Wertminderung vom Leasingnehmer zu verlangen.
Prinzipiell richtig aber in den AGBs steht:
Entschädigungsleistungen für Wertminderungen stehen in jedem Fall in voller Höhe dem LG zu und sind unverzüglich an den LG zu leisten bzw. weiterzuleiten. Der LG kann am Ende der Leasinglaufzeit Ersatz für eine vorliegende schadenbedingte Wertminderung des Fahrzeuges verlangen, soweit der LG nicht schon im Rahmen der Schadenabwicklung eine entsprechende Wertminderungsentschädigung erhalten hat. Maßgeblich ist die im Gutachten festgestellte Wertminderung. Fehlt ein solches Gutachten, so ist der LG als Eigentümer berechtigt, 10 % der Reparaturkosten oder des Kostenvoranschlages als Wertminderung vom LN zu verlangen. Dieser Ersatzanspruch ist nach Schadeneintritt sofort zur Zahlung fällig. Dem LN oder dem LG bleibt der Nachweis einer höheren bzw. geringeren Wertminderung je Schadenfall vorbehalten. Die Ersatzverpflichtung des LN für die Wertminderung entfällt bei Glasbruchschäden und wenn die Reparaturkosten geringer als 1.000,00 Euro netto sind.
Nun verweisen sie auch noch ausdrücklich auf ihre AGBs und senden den Passus mit… jetzt liegt mir das Gutachten leider vor welches keinerlei Wertminderung ausgibt.
Ein absoluter Saftladen