Laut meinem Verständnis geht das für alle Fahrzeuge die maximal 12 Monate vor in Kraft treten der Regelung fertig gestellt worden sind.
Jedenfalls les ich das so laienhaft aus dem Merkblatt für die Ausnahmegenehmigung bei auslaufenden Serien raus. Das Problem gibt es ja immer wieder wenn neue Regelung in Kraft treten.
Ist aber begrenzt auf eine bestimmte Anzahl.
10% von den in letzten 2 Jahren in Betrieb genommenen Fahrzeugen.