Alles anzeigenBis 07.07.2025 konnte man die Fahrzeuge noch mit einer Ausnahmegenehmigung vom KBA zulassen.
Die Möglichkeit gibt's bei jeder Änderung der EU Regularien.
Hauptsache ist, dass ein bestimmten Prozentsatz an Ausnahmegenehmigung nicht überschritten wird und das Zulassungsdatum maximal 12 Monate nach dem Tag des Erlöschens der Typgenehmigung liegt.Für unvollständige Fahrzeuge gilt das sogar 18 Monat.
Aber keine Ahnung was da als unvollständig zählt.
Falls es wen interessiert:
Zulassungsbeschränkung für Neufahrzeuge ab 7.Juli | kfz-sh.de
Endlich mal Jemand mit nicht gefährlichem Halbwissen.