Beschweren kann man sich m.E. nur, wenn es sich um eine zugesicherte Eigenschaft handelt, wovon ich bisher ausgegangen bin. Kennst Du eine diesbezügliche Aussage in der Produktbeschreibung?
Es gibt das juristische Recht und das moralische Recht. Eine Batterie-Vorkonditionierung ist heute eine Selbstverständlichkeit. Das anzumahnen darf man ruhig.