Da ist bei allen Varianten aber nie von einer SEPA- Überweisung die Rede.
Eine gutgeschriebene SEPA-Überweisung kann nicht von der Auftraggeber-Bank zurück geholt werden.
Das stimmt nicht uneingeschränkt.
Sollte die Überweisung von einer dritten Person kommen und diese Person sagt nachher, dass ihr Konto gehackt wurde, dann wird die Überweisung sehr wohl zurück gebucht.
Daher muss man darauf achten, dass die Überweisung tatsächlich vom Käufer kommt. Dann gibt es keine Probleme.