jaa, hab's gestern auch schon gesehen - sehr konsequent!
und diesesmal das runde ding auch komplett als display ausgefüllt.
jaa, hab's gestern auch schon gesehen - sehr konsequent!
und diesesmal das runde ding auch komplett als display ausgefüllt.
....sondern autohaus-weise
Glaubst Du ernsthaft dass ...
und dann - bleibt er stehen(?)
bis zum nächsten Millenium Bug wird er schon halten ![]()
wieso muss er es gemerkt haben?
wie ging es denn danach (für ihn) weiter? strafmaß?
PS: Wenn ich unentdeckt bleiben will, parke ich im anschluss doch nicht nur wenig entfernt vom tatort!
Man kommt an alle Stecker, auch ohne den Sitz auszubauen.
mag zu deinem tun ausreichen aber wissen wir hier den gänzlichen sachverhalt und deren vorgehen in allem?
Wenn ich mich verbindlich mit dem Schädiger auf z.B. Ersatz des abgefahrenen Außenspiegels einigen konnte, brauche ich keine Polizei. ...
In dem von mir geschilderten Fall hat das Gericht ...
...Und: Für den Geschädigten erfolglos in der Nachbarschaft herumlaufen wird hier in NRW als Fahrerflucht bestraft.
genau. nur wie gesagt, die polizei arbeitet der sache zu: Personalienfeststellung, Fahrerermittlung, Beweissicherung,...
...das kann zu den ersten 2 punkten schon reichen. womit kontaktaufnahme und schadensregulierung für die eigenen Interessen erfolgt.
wenn der verursacher aber sagt "nö" - geht es eben vor gericht erst noch weiter: würdigung der beweismittel obliegt dem richter.
Was hat NRW im speziellen damit zu tun/anders?
Der Verursacher ist erfolglos den Geschädigten zu finden - nun, dann eben mittels Polizei.
...
Mein letzter Parkrempler beim Kona ist gar nicht so lange her. Ein Zeuge hat beobachtet, wie jemand erst mein Auto angefahren, dann einfach 20 Meter weiter geparkt hat und ins Haus gegenüber gegangen ist. Der Zeuge hat dann ...
auch ungewöhnlich - der verursacher das womöglich gar nicht bemerkt (wie hoch/umfangreich war der schaden?), ist er überhaupt ausgestiegen?
Falls nicht die unmittelbare Einigung mit dem geschädigten Fahrzeug- Halter möglich ist m u s s die Polizei gerufen werden und den Schaden aufnehmen
Du wolltest wahrscheinlich schreiben Erreichen/Antreffen(?)
Denn die Schadensregulierung ("Einigung" wer Schuld ist und zahlt) ist eine zivilrechtliche - da hilft die Polizei nur bedingt und kann darüber hinaus sich um so länger gerichtlich hinziehen!
Zitat von Andimp3nach dem Geschädigten suchen ist KEIN unerlaubtes entfernen vom Unfallort.
das habe ich auch nicht behauptet - der fahrer war mind. bis zu deiner nachbarin vorgedrungen!
aber schau mal - bislang kennen wir ja nur deine schilderung + mutmaßungen inklusive ![]()
grundsätzlich wurde aber die polizei informiert?
wenn ich irgendwo anders/fremd bin weiß ich auch nicht die zuständigen + das ist auch egal.
Mit 110 wird einem geholfen, örtlich zugeordnet.
Telefonisch wird man im Prinzip auch keine Auskunft bekommen - da könnte ja jeder....!
Bei einem solchen Schaden...
- 60 minuten warten. aha. und dann erst zur Nachbarin (?)
- wann wurde denn erst die Polizei verständigt ?
von ihm selbst oder vielleicht der (Bus-)Zentrale den Vorfall gemeldet und diese im Weiteren?
Wieso hatte die Polizei eigentlich nicht im Weiteren dann Dich informiert?
Hatten sie die eingehende Meldung vollständig, mit deinem Kennzeichen?
War darüber als Halter du auffindbar?