Hallo,
ich habe heute folgende Mail vom Smart-Support bekommen.
Betreff: Gute Nachrichten nach BAFA-Aus: Wir übernehmen den Umweltbonus
Nach dem abrupten Ende der Förderung von Elektrofahrzeugen durch den BAFA Umweltbonus seitens der Bundesregierung haben wir uns dazu entschieden, Privatkunden bis Ende des Jahres den vollen Umfang der Prämie auszugleichen!
Für alle Fahrzeuge mit Zulassung bis zum 31.12.2023 übernehmen wir die bis zum 17.12.2023 gültige volle Förderung. Für Fahrzeuge mit Zulassung ab dem 01.01.2024, gleichen wir für Privatkunden, die bis Ende des Jahres bestellen bzw. schon bestellt haben, den ursprünglich ab Januar 2024 geplanten reduzierten Umweltbonus inklusive Herstelleranteil aus.*
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*Dieser BAFA-Ausgleich unterliegt folgenden Bedingungen:
Privatkundenfahrzeuge mit Zulassung bis 31.12.2023: Privatkunden, die ihren smart #1 oder #3 zwischen 18.12.2023 und 31.12.2023 zulassen, gewährt smart einen zusätzlichen Nachlass in Höhe der Umweltbonus-Förderung (Bundesanteil), die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bis zum 17.12.2023 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt worden wäre.
Privatkundenfahrzeuge mit Bestellung bis 31.12.2023 und Zulassung ab 01.01.2024: Privatkunden, die ihren smart #1 oder #3 bis zum 31.12.2023 bestellt haben und deren Fahrzeug erst ab 01.01.2024 zugelassen wird, gewährt smart einen zusätzlichen Nachlass in Höhe der Umweltbonus-Förderung (Bundesanteil), die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom BAFA bei fiktiver Antragsstellung ab 01.01.2024 ausgezahlt worden wäre.
In beiden Fällen gewährt smart auch einen Nachlass in Höhe des Umweltbonus-Herstelleranteils. Zeitlich befristeter Sondernachlass ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Kein Rechtsanspruch auf gesonderte Auszahlung des BAFA-Ausgleichs. Missbrauch ausgeschlossen. Der Sondernachlass wird nur gewährt bei Nachweis darüber, dass das BAFA den Bundesanteil nicht ausgezahlt hat. Andernfalls behält sich smart eine Rückforderung vor. smart behält sich das Recht vor, die Bedingungen der Aktion ohne Vorankündigung zu ändern oder diese gesamtheitlich zu beenden. Dies gilt insbesondere, sofern die staatliche Förderung wieder aufgenommen werden sollte. Eine Doppelförderung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Klingt ja sehr gut. Aber wie ist der Satz mit Nachweis (fett formatiert) gemeint?