Dabei hält sich der Smart mit der Geschwindigkeitswarnung nach der Autobahnauffahrt ohne Aufhebungsschild im Gegensatz zu den anderen Fahrzeugen, die sich nach Kartendaten richten, nur an die StVO. Wenn es nach einer Autobahnauffahrt kein Aufhebungszeichen gibt, gilt weiterhin das zuletzt erkannte Höchstgeschwindigkeits-Schild.
Eine Lösung des Problems ist nur das Anbringen von Aufhebungsschildern oder durch die Änderung des Gesetzes möglich.