Das ist eine gute Frage! Mich persönlich beunruhigt allerdings ein anderer Satz gerade sehr:
Privatkundenfahrzeuge mit Zulassung bis 31.12.2023: Privatkunden, die ihren smart #1 oder #3 zwischen 18.12.2023 und 31.12.2023 zulassen, gewährt smart einen zusätzlichen Nachlass in Höhe der Umweltbonus-Förderung (Bundesanteil), die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bis zum 17.12.2023 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt worden wäre.
Wie ich erst am 18.12. um 8:43 Uhr von meinem Vertriebspartner erfahren habe, wurde mein Smart "bereits zugelassen". Er selbst hat die Info nicht vorher vom DAD erhalten. Damit liegt das Zulassungsdatum vermutlich vor dem 18.12. und die o. g. Fördervoraussetzungen werden schon mal nicht erfüllt?!
Betrifft vermutlich den einen oder anderen hier. Kann doch eigentlich nicht im Sinne von Smart sein!?
Hat irgendjemand hier weitere Infos dazu?