Schade, bei mir sind die 14 Tage Rückgabemöglichkeit schon lange vorbei. Würde mich interessieren was Smart dann mit so einem ganz jungen Gebrauchten macht.
Sachmangelrüge, zur Nachbesserung auffordern, Fristen setzen - ist im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ja nun wirklich kein Problem seine rechte zu nutzen.